Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion „Die Linke“ haben am 11.02.2020 bei der Gemeinde Bohmte einen Antrag gestellt, entlang der Arenshorster Straße, zwischen Osnabrücker Straße und der Siedlung Feldkamp Ost, einen Radweg herzustellen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Wege am 25.02.2020 wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, Kontakt mit den Eigentümern der Grundstücke entlang des geplanten Radweges aufzunehmen, um über mögliche Flächenkäufe und –täusche zu verhandeln.

 

Nach Information des Eigentümervertreters kann die Verwaltung Mitte Dezember mit einer Aussage dazu rechnen, ob die benötigten Flächen verkauft werden und wenn ja zu welchen Konditionen dieses geschehen kann. Grundsätzlich wurde jedoch bereits eine positive Bereitschaft zur Mitwirkung an den Planungen der Gemeinde Bohmte geäußert.

 

Der Flächenbedarf für den Radweg beläuft sich auf ca. 3.650 qm, wobei 1.150 qm Gemeindegrund getauscht werden könnten. Daraus ergibt sich eine Kauffläche von 2.500 qm mit einem Kaufpreis/Bodenrichtwert von 8 €/qm, also rund 20.000 € zzgl. Grunderwerbsnebenkosten.

 

Bei den Angaben der Flächengrößen handelt es sich um den grob ermittelten Bedarf an Grundstücken. Dieser kann im Zuge der weiteren Planungen noch variieren und bedarf der konkreten Vermessung durch ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro.

 

Die Kostenschätzung für den eigentlichen Bau des Radweges beläuft sich auf 636.981,86 € brutto. Für das Gesamtprojekt müssten somit Kosten von rund 700 TEUR veranschlagt werden.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt