Sachverhalt:

Die Satzung der Gemeinde Bohmte über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wurde am 7. Oktober 1987 durch den Rat beschlossen. Die Satzung wurde durch Änderungssatzung vom 18.04.1988 angepasst.

 

Die Satzung in der jetzigen Form bedarf an verschiedenen Stellen einer Aktualisierung und Anpassung an die höchstrichterliche Rechtsprechung. Insbesondere die Vervielfältigungsregelungen (§ 6 B Abs. 1 der Satzung) und die Eckgrundstücksregelung (§ 6 D Abs. 1 der Satzung) entsprechen nicht mehr den heutigem Stand der Rechtsprechung. Somit sind die auf Grundlage dieser Satzung erlassenen Erschließungsbeitragsbescheide rechtlich angreifbar.

 

Die Mängel der Satzungsregelungen wurden bereits in einem Streitverfahren, welches zwischen einem Beitragspflichtigen und der Gemeinde läuft seitens des Verwaltungsgerichtes Osnabrück moniert. Die Niederlage in diesem Verfahren konnte nur dadurch abgewendet werden, in dem man zwischen dem Kläger und der Gemeinde Bohmte eine Vergleichsregelung treffen konnte.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung den politischen Gremien die Satzung komplett zu aktualisieren und neu zu erlassen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt der Verwaltung den Auftrag zu erteilen eine komplette Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu erarbeiten und in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt