Nachtrag: 18.09.2020

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bohmte, die Erhöhung der Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (KSG) für den Erwerb, die Erschließung und Vermarktung der Grundstücke in der Ortschaft Herringhausen-Feldkamp um 450 TEUR auf dann insgesamt 1,2 Mio. € zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Zur weiteren Entwicklung des Baugebietes „Südliches Brookfeld“ in der Ortschaft Herringhausen bedarf es nun der konkreten Erschließung des Baufeldes, damit die Baugrundstücke einer Vermarktung zugeführt werden können.

 

Gemäß Beschluss des Rates vom 15. März 2018 soll die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes über die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH erfolgen. Dafür hatte der Rat der Gemeinde Bohmte auf Grundlage des geschlossenen städtebaulichen Vertrages bereits eine Bürgschaft i.H.v. 750 TEUR beschlossen.

 

Aufgrund einer aktualisierten Kalkulation für die Baureifmachung des Gebietes ist mit Gesamtkosten von rund 1,2 Mio. € zu rechnen. Damit die KSG die Erschließung des Baugebietes nun initiieren kann, bedarf es einer Erhöhung des gewährten Bürgschaftsrahmens um 450 TEUR auf dann 1,2 Mio. €.

 

Die Kostenpositionen teilen sich im Wesentlichen wie folgt auf:

 

·         Erwerb der Fläche (Kaufpreis, Nebenkosten, Finanzierungsaufwand) = 340 TEUR

·         Erschließungskosten inkl. Ertüchtigung der Dübberortstraße = 730 TEUR

·         Kosten für Vermessung und Bauleitplanung = 40 TEUR

 

Die Entwicklung von Baulandflächen ist in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften der Gemeinde Bohmte gegenüber der KSG abgesichert worden. Durch den damit verbundenen Zinssatz ist eine kostengünstige Abwicklung der Baugebietsflächen bei gleichzeitig vergleichsweise wirtschaftlichen Verkaufspreisen gewährleistet. Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden. Die entsprechende Bürgschaftsurkunde ist dieser Vorlage im Entwurf beigefügt.

 

Die Entwicklung von Wohnbauland ist eine originäre Aufgabe der Gemeinde Bohmte. In deren Rahmen ist die KSG mit der Abwicklung dieser Aufgabe im Rahmen des städtebaulichen Vertrages beauftragt worden. Die Erhöhung der bereits übernommenen Bürgschaft bedarf nach den gesetzlichen Regelungen des NKomVG der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Osnabrück. Der Genehmigungsantrag wird unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte auf den Weg gebracht.

 

Herr Rehme fragt, warum eine Erhöhung um 450 TEUR erforderlich ist. Er merkt an, dass die o.a. Dübberortstraße nicht im Baugebiet läge.

Die Verwaltung wird hierzu in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 30.09.2020 Erläuterungen geben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0