Sachverhalt:

Am 12.12.2019 wurde der Ratsbeschluss für die Entwürfe der städtebaulichen Verträge zur Bereitstellung von Wohnbauflächen in der Ortschaft Hunteburg (siehe Vorlage BV/283/2019) gefasst.

 

Der Gesamtkostenrahmen aller anfallenden Kosten beläuft sich auf ca. 2.652.000 €. Eine Aufteilung der Gesamtkosten stellt sich wie folgt dar:

 

Kaufpreis inkl. Grunderwerbst., Nebenkosten, Finanzierung                                       ca. 1.210.000,00 €

Erschließungskosten (Straße, Wasser, etc.)                                                                         ca. 1.200.000,00 €

Kompensation, Vermessung, Bauleitplanung, etc.                                                               ca. 240.000,00 €

Gesamtkosten                                                                                                                                ca. 2.652.000,00 €

 

Nach intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage wird angestrebt, die komplette Abwicklung der Grundstücke für Wohnbauflächen in der Ortschaft Hunteburg über die KSG vornehmen zu lassen. Auf Grundlage des noch zu schließenden städtebaulichen Vertrages trägt die Gemeinde Bohmte gegenüber der KSG letztlich das Finanzierungsrisiko.

 

Unter Berücksichtigung von Rückflüssen aus Verkaufspreisen für die Verwertung der Fläche müsste ein dann ggf. verbleibendes Defizit aus Mitteln der Gemeinde Bohmte an die KSG erstattet werden. Die Kaufpreiskalkulation wird jedoch so erfolgen, dass kein Defizit für die Gemeinde verbleiben sollte.

 

Die Entwicklung von Baulandflächen wurde in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften der Gemeinde Bohmte abgesichert.


Durch den damit verbundenen günstigen Zinssatz ist eine kostendeckende Abwicklung der Baugebietsflächen bei gleichzeitig vergleichsweise wirtschaftlichen Verkaufspreisen gewährleistet. Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden. Darüber hinaus ist der Vorlage ein Muster einer Bürgschaftsurkunde beigefügt.

 

Die Entwicklung von Wohnbauland ist eine originäre Aufgabe der Gemeinde Bohmte. In deren Rahmen soll die KSG mit der Abwicklung dieser Aufgabe im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages beauftragt werden. Sowohl die städtebaulichen Verträge als auch die Übernahme der Bürgschaft bedürfen nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Der Genehmigungsantrag wird unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 08.10.2020 auf den Weg gebracht.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) für die gesamte Abwicklung der Grundstücke für Wohnbaulandflächen in der Ortschaft Hunteburg i. H. v. 2.652.000 €.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt dem Rat, die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) für die gesamte Abwicklung der Grundstücke für Wohnbaulandflächen in der Ortschaft Hunteburg i. H. v. 2.652.000 € zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Am 12.12.2019 wurde der Ratsbeschluss für die Entwürfe der städtebaulichen Verträge zur Bereitstellung von Wohnbauflächen in der Ortschaft Hunteburg (siehe Vorlage BV/283/2019) gefasst.

 

Der Gesamtkostenrahmen aller anfallenden Kosten beläuft sich auf ca. 2.652.000 €. Eine Aufteilung der Gesamtkosten stellt sich wie folgt dar:

 

Kaufpreis inkl. Grunderwerbst., Nebenkosten, Finanzierung                                       ca. 1.210.000,00 €

Erschließungskosten (Straße, Wasser, etc.)                                                                         ca. 1.200.000,00 €

Kompensation, Vermessung, Bauleitplanung, etc.                                                               ca. 240.000,00 €

Gesamtkosten                                                                                                                                ca. 2.652.000,00 €

 

Nach intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage wird angestrebt, die komplette Abwicklung der Grundstücke für Wohnbauflächen in der Ortschaft Hunteburg über die KSG vornehmen zu lassen. Auf Grundlage des städtebaulichen Vertrages trägt die Gemeinde Bohmte gegenüber der KSG letztlich das Finanzierungsrisiko. Der städtebauliche Vertrag wurde am 13.07.2020 geschlossen und von der Kommunalaufsicht mit Datum vom 25.08.2020 genehmigt.

 

Unter Berücksichtigung von Rückflüssen aus Verkaufspreisen für die Verwertung der Fläche müsste ein dann ggf. verbleibendes Defizit aus Mitteln der Gemeinde Bohmte an die KSG erstattet werden. Die Kaufpreiskalkulation wird jedoch so erfolgen, dass kein Defizit für die Gemeinde verbleiben sollte.

 

Die Entwicklung von Baulandflächen wurde in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften der Gemeinde Bohmte abgesichert.


Durch den damit verbundenen günstigen Zinssatz ist eine kostendeckende Abwicklung der Baugebietsflächen bei gleichzeitig vergleichsweise wirtschaftlichen Verkaufspreisen gewährleistet. Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden. Darüber hinaus ist der Vorlage ein Muster einer Bürgschaftsurkunde beigefügt.

 

Die Entwicklung von Wohnbauland ist eine originäre Aufgabe der Gemeinde Bohmte. In deren Rahmen soll die KSG mit der Abwicklung dieser Aufgabe im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages beauftragt werden. Sowohl die städtebaulichen Verträge als auch die Übernahme der Bürgschaft bedürfen nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Der Genehmigungsantrag wird unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 08.10.2020 auf den Weg gebracht.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0