Fachdienstleiterin Verena Knigge berichtet aus der Arbeit des Fachdienstes 4:

 

1. Stand Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer 2020 beträgt mit Stand 22.09.2020 3.313.038 €. Der Planansatz für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 5.900.000 € ist damit zurzeit in Höhe vom 2.586.962 € unterschritten.

 

2. Stand Kassenkredit

Der als Eurokredit aufgenommene Kassenkredit beträgt zurzeit 3.820.000 €.

 

3. Kommunales Hilfsprogramm für Niedersachsen

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2020 den
2. Nachtragshaushalt 2020 einschließlich eines Haushaltsbegleitgesetztes beschlossen; in diesem Rahmen wurde ein Kommunales Hilfsprogramm mit einem Volumen von 1,1 Milliarden Euro umgesetzt.

 

Das Hilfsprogramm besteht aus

 

Ausgleich Gewerbesteuerausfälle:

Gewährung einer Pauschale in Höhe von 814 Mio. €. Dieser Betrag orientiert sich an den im Rahmen der Steuerschätzung im Mai prognostizierten Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020 und wird zu gleichen Teilen vom Bund und vom Land finanziert.

Das Gewerbesteueraufkommen vom vierten Quartal 2019 bis zum dritten Quartal 2020 wird ins Verhältnis zum Gewerbesteueraufkommen der drei vorangegangenen Abrechnungsperioden (viertes Quartal 2016 bis drittes Quartal 2019) gesetzt. Der auf die jeweilige Gemeinde entfallende Betrag von den 814 Mio. € entspricht dem Anteil ihrer Unterschreitung des Gewerbesteueraufkommens im Verhältnis zur Gesamtsumme der Unterschreitung aller betroffenen Gemeinden. Diese Ausgleichsleistungen werden bei der Festsetzung des Kommunalen Finanzausgleichs 2021 und bei der Festsetzung der Kreisumlage wie Gewerbesteueraufkommen angerechnet.

Die Höhe dieser Ausgleichszahlung steht zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest, da zunächst die statistischen Daten des noch laufenden dritten Quartals 2020 abgewartet und ausgewertet werden müssen.

 

Stützung des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) 2021:

Auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung wird mit rückläufigen Steuereinnahmen des Landes und folglich mit einer negativen Verbundabrechnung für das Jahr 2020 in Höhe von 598 Mio. € gerechnet. Diese hätte zu einer Reduzierung der Finanzausgleichsleistungen im Jahr 2021 geführt. Als Entlastung wird die vorläufige Steuerverbundabrechnung ins Jahr 2020 vorgezogen und zeitgleich durch Landesmittel in gleicher Höhe ausgeglichen. Ein Teilbetrag (348 von 598 Mio. €) davon ist gestundet. Es erfolgt eine entsprechende Aufrechnung in den Folgejahren, sobald und soweit die Verbundmasse größer ist als die Verbundmasse im KFA 2020.

Für die Gemeinde Bohmte beträgt die finanzielle Entlastung im Bereich des KFA 426.312 €.

 

Erstattung allgemeiner Einnahmeausfälle:

Zum Ausgleich krisenbedingter Mehraufwendungen werden vom Land 89 Mio. € zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird nach Einwohnern verteilt.

Die Gemeinde Bohmte erhält 141.598 €.

 

EDV-Administration an Schulen:

11 Mio. € sind für die Systemadministration an Schulen vorgesehen. Die Verteilungrichtet sich entsprechend § 5 des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes nach den Schülerzahlen.
Die Gemeinde Bohmte erhält 5.259 €.

 

4. Zeitplan zur Aufstellung des Haushalts 2021

 

  • bis 01. Oktober 2020                     

Zurücksenden der Budgetanforderungen zur Mittelanmeldung an den Fachdienst 4

 

  • 26. November 2020                      

Vorberatung Investitionsprogramm im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

 

  • bis 01. Dezember 2020                

Zurücksenden der Produkttexte an den Fachdienst 4

 

  • Januar 2021                                                      

Einbringung Verwaltungsentwurf in der VA-Sitzung

 

  • Ende Januar/Anfang Februar 2021          

Haushaltsklausur mit der Politik

 

  • ab Februar 2021                                             

Beratung des Verwaltungsentwurfs in den Fachausschüssen

 

  • März 2021                                                         

Beschlussfassung zum Haushalt 2021 in der Ratssitzung