Sachverhalt:

Der Anliegeranteil der Straße Wilhelmshöhe in Welplage (sh. Lageplan) ist lediglich geschottert und weist regelmäßig zum Teil tiefe Schlaglöcher auf, welche nach Bedarf mittels Grader und Schotternachlieferung aufgefüllt werden.

 

Der Kostenaufwand für die Unterhaltung des Weges in der dortigen Bauweise, liegt bei zur Zeit ca. 1.000 € pro Jahr für Material und Maschinen. Bei einer Bauweise in Asphalt würden diese Kosten in den ersten 10 Jahren entfallen und im Anschluss auf 500 € geschätzt.

 

Die Zuwegung ist laut Wirtschaftswegekonzeptes der Gemeinde Bohmte als Anliegerwirtschaftsweg eingeordnet und dient als Zufahrt zu Ackerflächen ebenso wie der Erreichbarkeit der 2 bewohnten Anliegergrundstücke.

 

Anliegerwirtschaftswege haben eine Vernetzungs-/ Anbindungsfunktion. Diese Wege sind generell in gebundener Bauweise herzustellen. An diesem Anliegerweg befinden sich insgesamt 5 Wohneinheiten mit 19 Personen.

 

Da die Flurbereinigung Bohmte Nord eingeleitet worden ist, beantragen die Anlieger des nicht asphaltierten Bereiches der Wilhelmshöhe, eine Asphaltdecke auf der beschriebenen Verkehrsfläche herzustellen.

 

Die Fläche der beantragten Asphaltdecke beläuft sich bei einer Länge von ca. 330 Metern und einer Breite von ca. 3 Metern auf ungefähr 1000 qm.

 

Bei dem jetzigen Stand des Fahrbahnaufbaus würde es ausreichen, den vorhandenen Schotteraufbau mit zugeliefertem Mineralgemisch nachzuprofilieren und im Anschluss eine bituminöse Asphalt-Tragdeckschicht, wie im übrigen Flurbereinigungsgebiet, aufzubringen.

 

Bezugnehmend auf die vorläufige Kostenschätzung des Ingenieurbüros Tovar und Partner aus Bersenbrück für die Straßenbaumaßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung Bohmte Nord, würden sich die geschätzten Kosten für die Herstellung der Asphaltdecke in dem beschriebenen Bereich der Wilhelmshöhe auf zur Zeit 20.000 € brutto belaufen.

 

Diese Bausumme ist nur zu erreichen, wenn die beschriebenen Arbeiten im Zusammenhang mit den Wegebauarbeiten im Rahmen der FLB Bohmte Nord durchgeführt werden.

 

Da die Asphaltierungsarbeiten des Weges nicht in dem Bereich der Flurbereinigung Bohmte-Nord liegen, wären die Kosten im Rahmen der allgemeinen Deckenunterhaltung vollumfänglich durch die Gemeinde Bohmte zu tragen.

 

Die Durchführung der Arbeiten würde im zweiten oder dritten Bauabschnitt der Straßenbaumaßnahmen der Flurbereinigung geschehen. Das wäre voraussichtlich 2022 oder 2023.

 

Der Fachdienst 5 – Allgemeine und Technische Bauverwaltung empfiehlt den Bau der Asphaltdecke auf dem noch ungebundenen Teilstück der Wilhelmshöhe vor dem Hintergrund der damit entfallenden Unterhaltungskosten und der generellen Bauweise von Anliegerverbindungswegen.

 

Die erforderlichen Finanzmittel für die Deckenherstellung würden entsprechend des Baufortschrittes für das jeweilige Haushaltsjahr eingestellt werden.

 

Während seiner Amtszeit hat der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Bohmte, Herr Goedejohann, den Anliegern der Wilhelmshöhe den beantragten Ausbau der Straße auf Kosten der Gemeinde Bohmte in Aussicht gestellt (siehe angehängtes Anschreiben).

 


Anlagen:

 

Antrag der Anlieger Wilhelmshöhe

Anschreiben von BGM-Goedejohann an Herrn Molitor

Lageplan der geplanten Deckensanierung

 


 

Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend seiner Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

20.000

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

55510     

 

 

 

Kostenstelle

785000     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt