Sitzung: 16.09.2020 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/123/2020
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2019 die
Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“
nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen.
Städtebauliches Planungsziel ist die Umwandlung des bisher festgesetzten Mischgebiets in ein Kerngebiet, um den Einzelhandelsbetrieb (Modehaus Brörmann, Bremer Str. 62/64) zu vergrößern. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen und kann für die Festsetzung als Kerngebiet aus diesem entwickelt werden. Eine Änderung ist hier nicht erforderlich.
Der städtebauliche Vertrag hinsichtlich der Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung ist zwischenzeitlich unterzeichnet worden. Vom beauftragten Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst ist der Planentwurf erarbeitet worden.
Die Umsetzung der konkreten Bauabsichten des Bekleidungsgeschäfts, nämlich die Erweiterung der Verkaufsfläche auf ca. 1.300 qm, erfordert eine Optimierung der baulichen Ausnutzbarkeit des Baugrundstücks. Die überbaubare Grundstücksfläche wird bis an die Grenzen des Geltungsbereichs erweitert, die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 1,0 und die Geschossflächenzahl (GFZ) auf 3,0 angehoben. Somit ist auch im rückwärtigen Bereich zur “Oberen Straße” eine zulässige zwei- bis dreigeschossige Bebauung möglich. Wohnungen sind im Kerngebiet erst ab dem ersten Obergeschoss möglich.
Neben dem Planentwurf liegen dieser Vorlage die Entwurfsbegründung und die schalltechnische Beurteilung bei.
Als weiteren Verfahrensschritt
sieht das Baugesetzbuch die Anerkennung des Planentwurfs und die Durchführung
des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vor.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zur 7. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“ an und beschließt, das weitere
Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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