Das Büro SHP, Hannover, wurde mit der Erarbeitung einer Verkehrsuntersuchung zur Straße „Am Schwaken Hofe“ beauftragt.

 

Inhalt dieser Untersuchung war zu ermitteln, ob eine mögliche Streckenführung des Durchgangsverkehrs zwischen der Landesstraße 81 und der Bundesstraße 51 über die Straße „Am Schwaken Hofe“ erfolgen kann, um damit die südliche Bremer Straße zu entlasten. In dem Zusammenhang war auch zu ermitteln, in welcher Form eine Umgestaltung und verkehrliche Aufwertung der Straße „Am Schwaken Hofe“ erfolgen müsste und mit welchen Kosten diese Umgestaltung verbunden wäre.

 

Das Büro SHP hat die Verkehrsuntersuchung durchgeführt und dabei zwei Varianten in die Überlegungen einbezogen, die sich durch den Standort des Ortseingangsschildes, welches gegenwärtig vor dem Kreuzungsbereich „Am Schwaken Hofe“/“Zur Ovelgönne“ steht, unterscheidet.

 

In der Sitzung des Ortsrates Bohmte wird das Büro SHP die Verkehrsuntersuchung und die Kostenschätzungen vorstellen. Die beiden Planungsvarianten, eine Präsentation sowie die Kostenschätzungen zu den beiden Varianten sind der Vorlage beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kostenschätzungen die Kosten für die Erweiterung der Brückenbauwerke sowie konstruktiver Böschungssicherungen nicht beinhalten. Die Kosten hierfür könnten erst nach Hinzuziehung eines Fachgutachters ermittelt werden.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend den Beratungen in den Gremien, ob die Aufwertung der Straße „Am Schwaken Hofe“ mit dem Ziel der Entlastung der südlichen Bremer Straße weiter verfolgt werden soll oder nicht.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: