Sitzung: 09.07.2020 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/053/2020
Sachverhalt:
In der konstituierenden Ratssitzung am 02.11.2016 wurde der Beschluss
gefasst, für den Bürgermeister zwei ehrenamtliche Vertreter/innen des
Bürgermeisters als 1. und 2. Stellvertretenden Bürgermeister nach den
Bestimmungen des § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zu
wählen. Als 1. Stellvertretender Bürgermeister wurde sodann Herr Thomas Rehme
gewählt, als 2. Stellvertretenden Bürgermeister Herr Marcus Unger.
Mit Schreiben vom 10.03.2020 erklärte Herr Marcus Unger gegenüber dem
Ratsvorsitzenden Rolf Flerlage und der Bürgermeisterin Tanja Strotmann, sein
Amt als 2. Stellvertretender Bürgermeister zum 25.03.2020 niederzulegen.
Es ist daher vom Gemeinderat nach § 81 Abs.
2 Satz 1 NKomVG aus den Beigeordneten ein/e neue/r 2. Stellvertretende/r
Bürgermeister/in zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle Ratsmitglieder.
Vertreter der Bürgermeisterin können nur Beigeordnete aber nicht die
Vertreterinnen oder Vertreter der Beigeordneten sein. Vorschlagsberechtigt ist
jedes Ratsmitglied und jede Fraktion oder Gruppe.
Die Wahl der/des stellvertretenden Bürgermeister/in
erfolgt nach § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur
Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand widerspricht. Auf
Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der
Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht
erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die
Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten
Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Ratsvorsitzende zu
ziehen hat.
Mit Schreiben vom 10.03.2020 schlägt die CDU-Fraktion Herrn Mathias
Westermeyer als Nachfolger vor.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat
wählt die/den 2. Stellvertretende/n Bürgermeister/in nach § 81 Abs. 2 Satz 1
NKomVG i.V.m. § 67 NKomVG.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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