Sitzung: 09.07.2020 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/110/2020
Sachverhalt:
Mit
Beschluss des Verwaltungsausschusses v. 20.08.2019 wurde die Verwaltung
beauftragt für die Ortschaft Bohmte eine mögliche Ausschreibung eines möglichen
Kindergartenneubaus durch einen Dritten vorzustellen.
Lt.
den vorliegenden Zahlen der Kindergartenbedarfsplanung und den zukünftig zu
Verfügung stehenden Bauplätzen in den Ortschaften Bohmte und
Herringhausen-Stirpe-Oelingen, wird vorgeschlagen, eine neue Kindertagesstätte
mit insgesamt 5 Gruppen (2 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen) in der
Ortschaft Bohmte einzurichten. Damit wird nach jetziger Planung ein Puffer von
1 – 2 Gruppen geschaffen, um auf unvorhergesehene Bedarfe reagieren zu können.
Kindergartenbedarfsplanung:
Die
Prognosen beruhen auf Schätzwerte in Bezug auf die Geburtenzahlen und die
prozentuale Nachfrage pro Altersgruppe ohne Berücksichtigung der geplanten
Baugebiete. Die Berechnung nach Kindergarten- und Krippenplätzen bezieht sich
auf die maximale Belegungsmöglichkeit. Sie reduziert sich bei Integrations- und
altersübergreifenden Gruppen und bei Krippengruppen mit mehr als 7 Kindern
unter 2 Jahren.
Bohmte
Kindergartenjahr Kindergartenplätze Krippenplätze
2021/2022 22 -
18
2022/2023 21 -
18
2023/2024 12 -
18
2024/2025 2 -
18
2025/2026 1 -
18
2026/2027 1 -
18
Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Kindergartenjahr Kindergartenplätze Krippenplätze
2021/2022 - 7 - 10
2022/2023 - 12 - 10
2023/2024 - 14 - 10
2024/2025 - 24 - 10
2025/2026 - 25 - 10
2026/2027 - 25 - 10
In
der Ortschaft Bohmte ist eine Erweiterung der bestehenden Einrichtungen nicht
möglich. Beide Kindergärten haben mit insgesamt 7 Gruppen ihre Grenze erreicht.
Für
die Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen wird die Erweiterung des
Kindergartens Hummelhof in Herringhausen vorgeschlagen.
Für
den Bau und Betrieb eines dritten Kindergartens durch einen Dritten ist nach Empfehlung der zentralen Vergabestelle des
Landkreises Osnabrück und nach Rechtauffassung des NSGB ein an das Vergaberecht
angelehntes transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren durchzuführen,
wenn die Gemeinde beabsichtigt einen klassischen Defizitvertrag ohne konkrete
Definition der Leistungsbeziehungen abzuschließen.
Hierzu
gehört entweder eine öffentliche Interessenabfrage oder zumindest die
Einbindung der lokal vertretenen potentiellen Träger.
Daher
wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
- Der
Verwaltungsausschuss beschließt vorbehaltlich der Beschlussfassung des
Rates über das genaue Verfahren, die Besetzung des Auswahlgremiums und
welche möglichen potentiellen örtlichen Träger für die Trägerschaft einer
neuen Kindertagesstätte in der Ortschaft Bohmte angeschrieben werden
sollen.
- Die Bewerber werden eingeladen, um sich und
ihre entsprechenden Konzepte dem Auswahlgremium vorzustellen. Es wird
vorgeschlagen, das Auswahlgremium mit den Mitgliedern des
Verwaltungsausschusses, dem 1. Gemeinderat zu besetzen. Anhand der
Vorstellung und mit Hilfe einer entsprechenden Auswertungsmatrix ist dann
eine Empfehlung für die Trägerschaft einer neuen Kindertagesstätte
auszusprechen.
- Der Verwaltungsausschuss beschließt im
Anschluss, welcher der Bewerber den Zuschlag erhält.
Der Zeitplan der
Vergabe stellt sich wie folgt da:
01.07.2020 Beschluss des Verwaltungsausschusses der
Gemeinde Bohmte über die potentiellen Träger (Vorschläge siehe anliegende
Liste)
Die anliegende Liste
enthält Vorschläge von potentiellen Trägern von Kindertagesstätten, die in
Bohmte nicht Träger einer Kita sind. Die Humanistische Vereinigung ist an den
Landkreis Osnabrück herangetreten und hat sich in einem Schreiben um die
Trägerschaft von Kindertagestätten beworben. Das Schreiben wurde an alle
Gemeinden des Landkreises weitergeleitet. Die Caritas und pme Familienservice
GmbH haben über einen Mittelsmann der Fa. Reversano Interesse an der
Ausschreibung für die Trägerschaft bekundet. Das DRK ist ebenfalls in der
Region Osnabrück ein bekannter Träger von Kindertageseinrichtungen.
09.07.2020 Grundsatzbeschluss des Rates
Juli 2020 Anschreiben
(siehe Anlage) der potentiellen Bewerber und Einladung zur Vorstellung im
September. Der genaue Termin ist mit dem Auswahlgremium noch abzustimmen.
09/ 2020 Vorstellung
der Träger
30.09.2020
Beschlussfassung im
Verwaltungsausschuss über den zukünftigen Träger der neuen Kindertagesstätte in
der Ortschaft Bohmte
Aufgrund
der Beratung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.05.2020 wurde die
Bewertungsmatrix wie folgt angepasst.
Neue Kindertagesstätte in der Gemeinde
Bohmte |
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zu bewertende Kriterien |
Bewerber 1 |
Bewerber 2 |
Bewerber 3 |
Bewerber 4 |
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Lage
des Grundstücks (zweifache Gewichtung) |
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Finanzierungsmodell
(eigene Zuschüsse etc.)/ Verwaltung der Kita |
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pädagogisches
Konzept und Ziele der Einrichtung/Gestaltung der Elternarbeit |
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Mitarbeitergewinnung/ Personalentwicklung/ Vergütung
der Mitarbeiter |
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Anlagen:
Liste
potentielle Träger
Anschreiben
an die potentiellen Träger
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt, dass eine neue Kindertagesstätte in der Ortschaft
Bohmte mit 2 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen durch einen Dritten
errichtet und betrieben wird und hierzu eine Interessenabfrage unter Einbindung
der lokal vertretenen potentiellen Träger erfolgen soll.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der
Gemeinde Bohmte, dass das vorgestellte Auswahlverfahren für die Suche eines
Trägers der neuen Kindertagesstätte in der Ortschaft Bohmte mit der
entsprechenden Bewertungsmatrix durchgeführt und das Auswahlgremium mit den
Mitgliedern des Verwaltungsausschusses, dem 1. Gemeinderat und der
Fachdienstleiterin 3 besetzt werden soll. Weiterhin beschließt der
Verwaltungsausschuss, dass alle genannten potentiellen Träger lt. der
anliegenden Liste von der Verwaltung angeschrieben werden sollen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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