Sitzung: 09.07.2020 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/074/2020
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2018 die
Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner
Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen. Am 20.3.2019 wurde
der Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss gefasst.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach dem BauGB wurde ein
schalltechnisches Gutachten aufgrund der direkten Lage and er L81 )Leverner
Straße) gefordert und eingeholt. Aufgrund der darin geforderten Festsetzungen
war die Planung in ihren Grundzügen betroffen. Einen erneuten
Plananerkennungsbeschluss und den Verfahrensbeschluss für eine erneute
Auslegung fasste der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 04.12.2019.
Das erneute Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt
worden. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 31.01.2020 bis einschließlich
04.03.2020 öffentlich aus. Mit Schreiben vom 24.01.2020 wurden die beteiligten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme 04.03.2020
zu den geänderten und ergänzten Unterlagen aufgefordert.
Aus den eingegangenen
Stellungnahmen ergeben sich keine Anregungen oder Hinweise, die eine
Planänderung oder -anpassung begründen. Private Stellungnahmen wurden im
erneuten eingeschränkten Beteiligungsverfahren nicht abgegeben. Die Abwägungen
der in beiden ordentlichen Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange sind beigefügt.
Anlagen:
Der Rat beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich
der Leverner Straße“. Die Abwägung ist ausdrücklich Bestandteil dieses
Beschlusses.
Der Rat beschließt sodann 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner Straße“ als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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