Sitzung: 30.06.2020 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/085/2020
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 die Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 5 „Leverner Straße“ beschlossen, um eine den städtebaulichen Erfordernissen angepasste planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung zusätzlicher Wohnbebauung zu erhalten.
Zwischenzeitlich wurde basierend auf dem abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag der Planungsauftrag an das günstigst bietende Planungsbüro Hahm, Osnabrück erteilt. Das Planungsbüro hat nunmehr den Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung erarbeitet.
Der Planentwurf sowie die Entwurfsbegründung und das Geruchs-Immissionsschutzgutachten sind beigefügt.
Um den Gebietscharakter nicht zu verändern, müssen sich Bauvorhaben nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, der zu überbaubaren Grundstücksfläche und der äußeren Gestaltung harmonisch in die nähere Umgebung einfügen. Zu diesem Zweck erfolgen in der Außenbereichssatzung nähere Bestimmungen. Diese beinhalten die Beschränkung der Firsthöhe auf 9,50 m über Oberkante Erdgeschossfußboden und einer Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten.
Der Bereich, in dem Wohnbebauung errichtet werden darf, ist in der Planzeichnung mit einer Baugrenze gekennzeichnet.
Das Immissionsschutzgutachten legt dar, dass die Geruchsimmissionen unterhalb des zulässigen Grenzwert für den Außenbereich liegen und somit keine unzulässigen Beeinträchtigungen hervorgerufen werden.
Nach Anerkennung des Planentwurfs kann das ordentliche Beteiligungsverfahren (öffentliche Auslegung und Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) durchgeführt werden.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Planentwurf zur
Außenbereichssatzung Nr. 5 „Leverner Straße“ anzuerkennen und gleichzeitig zu
beschließen das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |