Fachdienstleiterin Verena Knigge berichtet aus der Arbeit des Fachdienstes 4:

 

1. Genehmigung Haushalt 2020

Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde mit Schreiben vom 16.06.2020 erteilt. Die Haushaltssatzung wird im Amtsblatt am 15.07.2020 und in den Aushangkästen öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 16.07.2020 bis 24.07.2020 im Rathaus zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 wird damit am 25.07.2020 wirksam.

Frau Knigge fasst die Genehmigung stichwortartig zusammen. Die Genehmigung des Haushalts 2020 ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

2. Stand Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer 2020 beträgt mit Stand 23.06.2020 2.851.354 €. Der Planansatz für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 5.900.000 € ist damit zurzeit in Höhe vom 3.048.646 € unterschritten.

 

3. Stand Kassenkredit

Der als Eurokredit aufgenommene Kassenkredit beträgt zurzeit 2.798.000 €.

 

4. Kommunales Hilfsprogramm für Niedersachsen

Für die nds. Kommunen wird es für das Haushaltsjahr 2020 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ein kommunales Hilfsprogramm geben. Das Programm umfasst für das Land Niedersachsen insgesamt ein Volumen von 1,1 Mrd. €. Davon werden etwa 757 Mio. € vom Land dauerhaft übernommen, 350 Mio. € werden vom Land als Vorauszahlung gewährt und sind von den Kommunen mittelfristig zu erstatten.

Das Hilfsprogramm besteht aus

 

-       Ausgleich Gewerbesteuerausfälle (netto) lt. regionalisierter Mai-Steuerschätzung: Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen für 2020 auf der Basis von Durchschnittswerten i.H.v. 814 Mio. € (Bund 407 Mio. €; Land 407 Mio. €)

 

-       Stützung des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) 2021:

die Verbundabrechnung 2021 wird auf 2020 vorgezogen, gleichzeitig stützt das Land den KFA mit 598 Mio. €; davon werden 250 Mio. € auf Dauer selbst vom Land getragen; 348 Mio. € Rückzahlung ab 2022 in den Jahren, in denen die Verbundmasse größer ist als die Verbundmasse im KFA 2020 (4,9 Mrd. €)

 

-       Erstattung allgemeiner Einnahmeausfälle:

89 Mio. € vom Land pauschal an Gemeinden und Samtgemeinden

 

-       EDV-Administration an Schulen:
Verdopplung des Ansatzes in § 5 Niedersächsisches Finanzverteilungsgesetz für 2020 um 11 Mio. € vom Land

 

-       Investitionen in Kindertagesstätten:
Investitionsförderung 2020 / 2021 i.H.v. 94,5 Mio. € vom Bund; Hauptanteil für U3, max. 90% Zuschuss

 

-       Übernahme weiterer 25% der Kosten der Unterkunft vom Bund:
vermindert bei den nds. Landkreisen den Zuschussbedarf bei Kosten der Unterkunft um etwa 400 Mio. €