Sitzung: 23.06.2020 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Der Ausschussvorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Sodann wird die Tagesordnung mit den öffentlichen Tagesordnungspunkten 1 – 6 und den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten 1 – 3 festgestellt.