Sitzung: 18.06.2020 Ortsrat Hunteburg
Vorlage: BV/075/2020
Der Verwaltungsausschuss hat am 19.06.2019 den Aufstellungsbeschluss zur
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 „Gewerbegebiet Hunteburg II“ als
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB beschlossen.
Gegenstand und Ziel der Änderung ist es, das bisherige Sondergebiet
„Nahversorgungsmarkt“ in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“
und „öffentliche Verwaltung“ umzuwandeln, um hier zukünftig das Feuerwehrhaus
für die Ortsfeuerwehr Hunteburg vorzusehen.
Der Verwaltungsausschuss hat hierzu am 04.12.2019 den Plan anerkannt und
die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Dieses ist
zwischenzeitlich durchgeführt worden.
Mit Schreiben vom 24.01.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange um Stellungnahme bis einschließlich 04.03.2020 gebeten.
Die Unterlagen haben vom 31.01.2020 bis einschl. 04.03.2020 öffentlich
ausgelegen. Private Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden inzwischen abgewogen und sind der Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 33 „Gewerbegebiet Hunteburg II“ als Satzung und gleichzeitig die Begründung
hierzu. Die Abwägung ist ausdrücklich Bestandteil dieses Beschlusses.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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