Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22. Januar 2020 hat die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplanes 2020 in seinen Eckpunkten erläutert.

 

Anschließend wurde der Haushaltsplanentwurf 2020 allen Ratsmitgliedern zur weiteren Beratung über SessionNet bereitgestellt.

 

In der Haushaltsklausur am 01.02.2020 wurde der Haushaltsplanentwurf ausführlich erläutert.

 

In den jeweiligen Sitzungen der Fachausschüsse wurden die Ansätze, die für die einzelnen Ausschussberatungen von Bedeutung waren, aufgezeigt.

 

Der Haushalt 2020 ist nach der Beratung in den Fachausschüssen überarbeitet worden. Der überarbeitete Entwurf des Haushalts 2020 wurde am 18.03.2020 in SessionNet zur Verfügung gestellt (Dateiname: Haushalt 2020 Stand 18.03.2020).

 

Die Änderungen zum Entwurf vom 22.01.2020 sind in der Datei „20_02_27_Änderungen nach Beratung Haushaltsklausur 2020“ zusammengefasst. Diese Datei wurde ebenfalls am 18.03.2020 in SessionNet eingestellt.

 

Es haben sich folgende Änderungen ergeben:

 

-       Anhebung der Hebesätze bei den Grundsteuern A und B von 340% auf 380 %; Beschluss VA am 26.02.2020; Mehrertrag i.H.v. 200.000 € in den Jahren 2020 bis 2023

-       Keine Förderung für die Deckenerneuerung Wirtschaftsweg An den Königstannen im Jahr 2021; Verringerung des Ertragsansatzes (bisher 203.534 €, neu 0 €) und Verringerung des Aufwandsansatzes in Höhe der entfallenden Förderung (bisher 323.070 €, neu 119.536 €)

-       Zeitliche Verschiebung der Ansätze für die Freibad-Sanierung (2020: bisher 100.000 €, neu 325.000 €; 2021: bisher 1.562.500 €, neu 1.450.000 €; 2022: bisher 1.562.500 €, neu 1.450.000 €)

-       Aufnahme der Investitionen „PC-Ausstattung“ für die EKS/ CHS / WBS (2020: bisher 0 €, neu 90.000 €)

-       Aufnahme der Investition „Radweg Wehrendorfer Straße“ (2020: bisher 0 €, neu 170.000 €; 2021: bisher 0 €, neu 170.000 €).

 

Aufgrund der Corona-Pandemie fanden die für den 18.03.2020 geplante Sitzung des Verwaltungsausschusses und die für den 26.03.2020 geplante Sitzung des Gemeinderates nicht statt.

 

Mit Schreiben vom 17.05.2020 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Bohmte im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2020 die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer gegenüber dem Vorjahr unverändert zu belassen. Dieser Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt der Gemeinde Bohmte können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Aufgrund der Möglichkeit, dass Unternehmen eine Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 beantragen können, zeichnen sich deutliche Ertragsrückgänge bei der Gewerbesteuer ab. Auch bei der Einkommens-, Umsatz- und Vergnügungssteuer werden Steuerausfälle erwartet.

Inwiefern die absehbaren finanziellen Belastungen der kommunalen Haushalte durch Bundes- und/oder Landeshilfen abgefedert werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Von der Verwaltung wird zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Gemeinde Bohmte folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

 

1.             Verabschiedung des Haushaltes 2020 in der bislang beratenden Form
unter Verzicht auf die geplante Erhöhung der Grundsteuer in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.05.2020;

 

2.             Heraufsetzung des Kassenkreditrahmens von 3.475.000 € auf 8.000.000 € zur temporären Überbrückung der zu erwartenden Einnahmeverluste in § 4 der Haushaltssatzung;

 

3.             Erlass einer Haushaltssperre mit sofortiger Wirkung; im Kontext der erneuten Überprüfung der Haushaltsansätze konnten Einsparungen von rund 180 TEUR im allgemeinen Haushalt und 200 TEUR im Bereich der Gebäudeunterhaltung generiert werden; damit wird insbesondere bei den Gebäuden das Engagement auf ein absolutes Mindestmaß reduziert, Unterhaltungsarbeiten verschieben sich dadurch in die Folgejahre; unter Berücksichtigung dieser Einsparungen verbleibt dennoch voraussichtlich ein großes Haushaltsdefizit;

 

4.             Kritische Überprüfung der geplanten Investitionen, Beschränkung auf die investiven Projekte, für die es eine gesetzliche Verpflichtung gibt (z.B. Brandschutz, Kindertagesstätten), um die Kreditaufnahmen und den daraus entstehenden Schuldendienst zu reduzieren; Projekte und Investitionen größeren Ausmaßes sind unabhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel im Jahr 2020 politisch gesondert zu beraten und zu beschließen.

 

5.             Beschlussfassung zum Haushalt 2020 in einer Sondersitzung des Rates am 04.06.2020.

 

 

Der Haushalt 2020 wird an die Beratungen im Verwaltungsausschuss angepasst und anschließend allen Ratsmitgliedern über SessionNet bereitgestellt.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Bohmte im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2020 die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer gegenüber dem Vorjahr unverändert zu belassen

 


Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Vorgehen zur Beschlussfassung zum Haushalt 2020 zu.

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt in seiner Sitzung am 04. Juni 2020 die Haushaltssatzung 2020 in der vorliegenden Fassung einschließlich

 

  • Gesamtergebnishaushalt,
  • Gesamtfinanzhaushalt,
  • Investitionsprogramm,
  • Teilergebnishaushalte,
  • Teilfinanzhaushalte,
  • Stellenplan,
  • Übersicht über die gebildeten Budgets

 

Darüber hinaus nimmt der Rat zur Kenntnis:

  • Vorbericht,
  • Übersicht zum Ergebnishaushalt,
  • Übersicht zum Finanzhaushalt,
  • Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben,
  • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden,
  • Übersicht über Produkte, Produktbereiche und Produktgruppen,
  • Übersicht über die Aufschlüsselung der Dienstaufwandsentschädigungen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: