Für die Wehrendorfer Straße L 85 ist die Anlegung eines durchgehenden Geh- und Radweges angedacht.

 

Hierzu hat es verschiedene Abstimmungen mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV), Geschäftsbereich Osnabrück, gegeben.

Sollte es zu einer Ausführung der Maßnahme kommen, werden die Ausbauvariante und der Ausführungszeitraum mit der zuständigen Landesstraßenbaubehörde weiter abgestimmt, ob die Baudurchführung in der Bauzeit der Fahrbahnsanierung der L 80 stattfinden kann.

 

Vom Ingenieurbüro Westerhaus, Bramsche, sind zwischenzeitlich drei Varianten erarbeitet worden. Die Planungen des Ingenieurbüros Westerhaus mit Erläuterungsbericht und Kostenschätzung wurden in der letzten Sitzung am 04.12.2019 vorgestellt.

 

Bei allen Varianten entfällt der auf der Westseite gelegene Parkstreifen.

 

Seitens der Verwaltung wird die Variante 2 favorisiert, da diese Variante den geringsten Flächenbedarf hat, ohne Grunderwerb umgesetzt werden kann und die kostengünstigste Alternative darstellt. Zudem muss der Fahrbahnverlauf der Landessstraße 85 nicht angepasst werden.

 

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.12.2019 beschlossen, die Ausbauvariante 2 weiter zu verfolgen.

 

Aus diesem Grund wurde das Büro Pro.t.in aus Lingen mit der Prüfung auf Förderfähigkeit der Maßnahme beauftrag. Die Prüfung läuft zur Zeit.

 

Weiter wurde die Verwaltung dazu aufgefordert, die Anlieger anzuschreiben, ihre Sträucher und Büsche am Radweg entlang zurückzuschneiden.

Auch solle geprüft werden, ob der Parkstreifen entlang der Wehrendorfer Straße entfallen kann.

 

Seitens der Verwaltung wurde der einzige Anlieger, welcher sein Buschwerk nicht zurückgeschnitten hatte, im November schriftlich dazu aufgefordert. Dieser ist der Aufforderung nachgekommen und hat den Rückschnitt durchgeführt.

 

In den Wohngebäuden „Wehrendorfer Straße 8 bis 18“ sind insgesamt 9 Wohnparteien gemeldet. Nach Niedersächsischer Bauordnung besteht ein Bedarf von 9 x 1,5 Stellflächen, ergibt 13,5 Stellflächen.

Diese sind auf den Grundstücken bereitzustellen, was bei den vorhandenen Grundstücksgrößen und der Befahrbarkeit der Flächen auch gut möglich ist.

 

Bei dem Büro-und Geschäftshaus „Wehrendorfer Straße 6“ stehen den Kunden und Mitarbeitern auf dem rückwärtigen Gelände, von wo aus der Haupteingang an der Wehrendorfer Straße gut erreichbar ist, 17 Stellplätze zur Verfügung.

Das sind 4 Stellplätze mehr, als laut Baugenehmigung erforderlich wären.

Daher sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit in der Beibehaltung des Parkstreifens.

 

Bei der Sichtung der vorhandenen Baugenehmigungen der Gebäude Nr. 6, 12 und 18, wurde erkennbar, dass die angewiesenen Stellplätze Teil der Genehmigungen sind und entsprechend vorgehalten werden müssen.

Bei den restlichen Gebäuden, von denen aufgrund des Alters keine Unterlagen existieren, ist auf den Grundstücken ausreichend Platz vorhanden, um die Stellflächen vorzuhalten

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt die Ausbauvariante 2 einschließlich dem Wegfall des Parkstreifens.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: