Sachverhalt:

Der Ortsrat beschließt in analoger Anwendung der Bestimmungen über den Rat über die Vertretung der/des Ortsbürgermeisters/-in. Dabei unterliegt die Regelung der Vertretung des/der Ortsbürgermeisters/-in der Binnenorganisation des Ortsrates.

 

Der Ortsrat bestimmt also durch Beschluss, ob und wie viele Vertreter/innen es geben soll. Bei mehreren Vertretern/innen sollte eine Reihenfolge festgelegt werden.

 

Am 17.11.2016 beschloss der Ortsrat Hunteburg, für den/die Ortsbürgermeister/-in werden zwei ehrenamtliche Vertreter/-innen (1. stellvertretende/r Ortsbürgermeister/in und. 2. stellvertretende/r Ortsbürgermeister/in) nach den Bestimmungen des § 67 NKomVG zu wählen.

 

Sofern ein Stellvertretender Ortsbürgermeister in dieser Sitzung am 14.01.2020 zum Ortsbürgermeister gewählt wird, ist erneut über die Vertretung des Ortsbürgermeisters zu beschließen.

 

Gleichzeitig sollte der Ortsrat festlegen, dass für die Abberufung der/des stellvertretenden Ortsbürgermeisters/-in die gleichen Regelungen gelten, wie bei der Abwahl der/des Ortsbürgermeisters/-in (§ 92 Abs. 3 NKomVG). Diese Festlegungen trifft der Ortsrat durch Beschluss.

 

Im Anschluss an diesen Beschluss folgt der Wahlvorgang entsprechend den Bestimmungen des § 67 NKomVG.

 

Zu verfahren ist wie bei der Wahl der/des Ortsbürgermeisters/in.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

a)      Für den/die Ortsbürgermeister/-in werden …. ehrenamtliche Vertreter/-innen nach den Bestimmungen des § 67 NKomVG gewählt.

b)      Für die Abwahl der stellvertretenden Ortsbürgermeister/-innen gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der Abwahl der/des Ortsbürgermeisters/-in (§ 92 Abs. 3 NKomVG).

c)       Sodann wählen die Mitglieder des Ortsrates den/die stv. Ortsbürgermeister/-innen nach den Bestimmungen des § 67 NKomVG…

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt