Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.06.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 „Gewerbegebiet Hunteburg II“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB gefasst.

 

Gegenstand der Änderung war die Umwandlung der bisherigen Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Nahversorgungsmarkt“ in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“, um hier zukünftig das Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Hunteburg vorzusehen.

 

Die Entwurfsplanung wurde zwischenzeitlich um die zusätzliche Zweckbestimmung „öffentliche Verwaltung“ erweitert.

 

Weiterhin wird nach Abstimmung mit der Feuerwehr das Zu- und Abfahrtsverbot nördlich der Bauverbotszone aufgehoben, um zukünftig getrennte Ein- und Ausfahrten für Privat-Pkw und für die Einsatzfahrzeuge entsprechend den einschlägigen Empfehlungen zu ermöglichen. Hierdurch soll ausgeschlossen werden, dass die Privat-PKW die Fahrbereiche der Einsatzfahrzeuge kreuzen und dadurch Gefahrensituation entstehen.

 

Der Planentwurf, die Entwurfsbegründung sowie der Entwurf der FNP-Berichtigung liegen dieser Vorlage bei. Nunmehr kann das Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt werden.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 „Gewerbegebiet Hunteburg II“ an und beschließt, das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt