Sitzung: 02.12.2019 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/282/2019
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.06.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 „Gewerbegebiet Hunteburg II“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB gefasst.
Gegenstand der Änderung war die Umwandlung der bisherigen Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Nahversorgungsmarkt“ in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“, um hier zukünftig das Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Hunteburg vorzusehen.
Die Entwurfsplanung wurde zwischenzeitlich um die zusätzliche Zweckbestimmung „öffentliche Verwaltung“ erweitert.
Weiterhin wird nach Abstimmung mit der Feuerwehr das Zu- und Abfahrtsverbot nördlich der Bauverbotszone aufgehoben, um zukünftig getrennte Ein- und Ausfahrten für Privat-Pkw und für die Einsatzfahrzeuge entsprechend den einschlägigen Empfehlungen zu ermöglichen. Hierdurch soll ausgeschlossen werden, dass die Privat-PKW die Fahrbereiche der Einsatzfahrzeuge kreuzen und dadurch Gefahrensituation entstehen.
Der Planentwurf, die Entwurfsbegründung sowie der Entwurf der FNP-Berichtigung liegen dieser Vorlage bei. Nunmehr kann das Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 „Gewerbegebiet Hunteburg II“ an und beschließt, das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |