Sitzung: 02.12.2019 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/187/2019
Der Verwaltungsausschuss hat am 07.03.2018 die Aufstellung der 7.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner Straße“ als
Bebauungsplan der Innenentwickung nach § 13 a BauGB beschlossen. Am 20.03.2019
erfolgte der Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss.
Das Beteiligungsverfahren nach dem BauGB wurde inzwischen durchgeführt. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 05.07.2019 bis einschließlich 09. August 2019 öffentlich aus. Mit Schreiben vom 28. Juni 2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme bis zum 09.08.2019 aufgefordert. Private Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde von Seiten des Landkreises Osnabrück und der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ein schalltechnisches Gutachten aufgrund der direkten Lage an der L 81 (Leverner Straße) gefordert. Diesen Empfehlungen wurde gefolgt und ein entsprechendes Gutachten wurde beim Planungsbüro Hahm, Osnabrück beauftragt und liegt zwischenzeitlich vor.
Hierin wird empfohlen, Bereiche mit Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte tags bzw. nachts zu kennzeichnen und die Lärmpegelbereiche III und IV festzusetzen, da in diesen Bereichen Wohnbebauung vorgesehen ist.
Ebenso sollten Bereiche, in denen Lüftungseinrichtungen für Schlafräume aufgrund eines Beurteilungspegels > 50 dB(A) nachts erforderlich sein könnten, gekennzeichnet werden.
Aufgrund dieser erweiterten Festsetzungen ist die Planung in ihren Grundzügen betroffen, so dass eine erneute Auslegung durchgeführt werden muss.
Das schalltechnische Gutachten sowie die Planzeichnung mit den erweiterten textlichen Festsetzungen und die Begründung hierzu sind der Vorlage beigefügt. Der Planentwurf muss neu anerkannt und das Verfahren für die erneute Auslegung beschlossen werden.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt den geänderten Planentwurf für die 7.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner Straße“ an und
beschließt, dass das Verfahren für die erneute öffentliche Auslegung
durchgeführt werden soll.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |