Sachverhalt:

 

Die grundsätzliche Pflicht zur Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses ergibt sich aus § 128 Abs. 4 S.1 NKomVG. Gem. § 128 Abs. 4 S. 4 NKomVG ist die Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses nicht erforderlich, wenn die Abschlüsse der Aufgabenträger für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune in ihrer Gesamtheit von untergeordneter Bedeutung sind.

 

In dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück zu dem Gesamtabschluss 2016 der Gemeinde Bohmte ist Folgendes aufgeführt:

 

„Der konsolidierte Gesamtabschluss 2016 weicht nur unwesentlich von den Zahlen des Kernhaushaltes ab (Bilanzsumme + 1,1 %, ordentliche Erträge + 0,8 %, ordentliche Aufwendungen - 0,9 %, Zahlungsmittelbestand lediglich ergänzt um die liquiden Mittel der GWG i. H. v. 69,1 T€). Sollte die Gemeinde Bohmte für die Folgejahre entscheiden, auf die Erstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses zu verzichten, so würde eine solche Entscheidung - auf Grundlage im Wesentlichen unveränderter Rahmenbedingungen - seitens

des RPA nicht zu beanstanden sein. Dies gilt umso mehr, da laut Beteiligungsbericht der Kommune, die Gesellschafterversammlung der GWG in der Sitzung am 19.10.2016 die Auflösung der Gesellschaft zum 01.01.2017 beschlossen hat.“

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, ab dem Jahr 2017 auf die Erstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses für die Gemeinde Bohmte zu verzichten.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, ab dem Jahr 2017 auf die Erstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses für die Gemeinde Bohmte zu verzichten.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: