Sachverhalt:

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Bohmte geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind im Schlussbericht festgehalten, über den ein Abschlussgespräch am 17.10.2019 stattgefunden hat.

 

Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht wurden in ihrer Gesamtheit am 28.10.2019 allen Ratsmitgliedern im Sitzungsprogramm digital zur Verfügung. Die Fraktionsvorsitzenden wurden hierüber per Mail informiert.

 

Der Prüfungsbericht endet mit folgender Schlussfeststellung:

 

Der Jahresabschluss 2018 ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass

 

  • der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Gemäß §§ 58 I Nr. 10, 110 VI Satz 2, 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss 2018, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten

Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018, einer Rücklagenzuführung sowie einer Entlastung nicht entgegen.“

 

Seitens der Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Die vermerkten Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses werden festgestellt.

 

Entsprechend der geprüften Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2018 insgesamt mit einem Jahresüberschuss von 1.493.505,43 € ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 1.361.738,77 € aus. Im außerordentlichen Ergebnis wurde ein Überschuss in Höhe von 131.766,66 € erzielt.

 

Die Finanzrechnung 2018 weist bei dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Überschuss von 2.684.003,72 € aus. Aus Investitionstätigkeit resultiert in 2018 ein Zahlungsmittelbedarf von -1.874.829,17 €. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit beträgt -893.930,91 €; der Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 15.389,25 €.

Der Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Jahres 2018 in Höhe von 258.835,35 € vermindert sich auf 189.468,24 € zum 31.12.2018.

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss, die Entlastung des Bürgermeisters und die Ergebnisverwendung.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2018 wird in der vorliegenden, geprüften Fassung beschlossen. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück wird zur Kenntnis genommen. Dem Bürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 131.766,66 € wird in voller Höhe zur Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren eingesetzt. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis wird in Höhe von 85.563,40 € zur Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren eingesetzt. Der verbleibende Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.276.175,37 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: