Sitzung: 12.12.2019 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/271/2019
Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat den Jahresabschluss
2018 der Gemeinde Bohmte geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind im Schlussbericht
festgehalten, über den ein Abschlussgespräch am 17.10.2019 stattgefunden hat.
Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht wurden in ihrer Gesamtheit am
28.10.2019 allen Ratsmitgliedern im Sitzungsprogramm digital zur Verfügung. Die
Fraktionsvorsitzenden wurden hierüber per Mail informiert.
Der Prüfungsbericht endet mit folgender Schlussfeststellung:
„Der Jahresabschluss 2018 ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft
worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.
Insgesamt
ist festzustellen, dass
- der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
- die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
eingehalten worden sind,
- bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs
nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der
maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist,
- sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten,
Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und
der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellt.
Gemäß
§§ 58 I Nr. 10, 110 VI Satz 2, 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über den
Jahresabschluss 2018, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die
Entlastung des Bürgermeisters.
Aus
Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht
dargelegten
Prüfungsergebnisse
einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018, einer Rücklagenzuführung
sowie einer Entlastung nicht entgegen.“
Seitens der Verwaltung bedarf der
Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Die vermerkten
Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das
Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit
und Richtigkeit des Jahresabschlusses werden festgestellt.
Entsprechend der geprüften
Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2018 insgesamt mit einem
Jahresüberschuss von 1.493.505,43 € ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen
Überschuss in Höhe von 1.361.738,77 € aus. Im außerordentlichen Ergebnis wurde
ein Überschuss in Höhe von 131.766,66 € erzielt.
Die Finanzrechnung 2018 weist bei dem
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Überschuss von 2.684.003,72 €
aus. Aus Investitionstätigkeit resultiert in 2018 ein Zahlungsmittelbedarf von
-1.874.829,17 €. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit beträgt -893.930,91 €;
der Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 15.389,25 €.
Der Zahlungsmittelbestand zu Beginn des
Jahres 2018 in Höhe von 258.835,35 € vermindert sich auf 189.468,24 € zum
31.12.2018.
Der Rat beschließt
gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss,
die Entlastung des Bürgermeisters und die Ergebnisverwendung.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Der Jahresabschluss 2018 wird in der
vorliegenden, geprüften Fassung beschlossen. Der Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück wird zur Kenntnis
genommen. Dem Bürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung
erteilt.
- Der Jahresüberschuss im außerordentlichen
Ergebnis in Höhe von 131.766,66 € wird in voller Höhe zur Deckung der
Fehlbeträge aus Vorjahren eingesetzt. Der Jahresüberschuss im ordentlichen
Ergebnis wird in Höhe von 85.563,40 € zur Deckung der Fehlbeträge aus
Vorjahren eingesetzt. Der verbleibende Jahresüberschuss im ordentlichen
Ergebnis in Höhe von 1.276.175,37 € wird den Rücklagen aus Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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