Sitzung: 12.12.2019 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/249/2019
Aufgrund der Beschlussfassung im Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen
ist eine Änderung in der zur reinigenden Kehrstrecke der maschinellen
Straßenreinigung vorgesehen. Hierdurch kommt es zu Änderungen bei den
anfallenden Kosten, so dass eine Anpassung der Gebühren erforderlich ist.
Die Gesamtkosten für die Straßenreinigung belaufen sich insgesamt auf
55.070,97 €.
Von der Gesamtkehrstrecke von 41.296 m liegt eine Teilstrecke von 29.488
m im Bereich der gebührenpflichtigen Straßenreinigung. Die restliche
Teilstrecke von 11.808 m = 14.248,24 € wird aus Mitteln der Straßenunterhaltung
finanziert. Die Strecken werden einmal wöchentlich gereinigt.
Die Kosten für die Reinigung der über die Gebühren abzurechnenden Strecke
belaufen sich auf 40.822,73 €. Hierin sind auch die kalkulatorischen Kosten für
die Personalkosten, die Sachkosten und die Gemeinkosten berücksichtigt. Das
Gebührenaufkommen bei einem Gebührensatz von 1,15 €/m Straßenfront beträgt
32.473,70 €. Der gemeindeeigene Anteil beträgt damit 8.349,03 €.
Gemäß § 3 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde
Bohmte muss der gemeindliche Anteil mindestens 20 v. H. betragen. Der
gemeindliche Anteil von 8.349,03 € entspricht einem Anteil von 20,45 v. H..
Der bisherige Gebührensatz in der Reinigungsklasse A beträgt 1,17 €/m
Straßenfront. Der neue Gebührensatz soll in der Reinigungsklasse A auf
1,15 €/m Straßenfront festgesetzt werden.
Der Entwurf der Satzung zur 7. Änderung der Gebührensatzung für die
Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Satzung zur 7. Änderung der
Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte
(Straßenreinigungsgebührensatzung)
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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32.473,70
€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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49.830,23
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
54510;
54110 |
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Kostenstelle: |
675000;
630000 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch Veranschlagung im Haushalt 2020 |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: Erträge: 32.473,70 €; Aufwendungen: 49.830,23 € |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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