Aufgrund der Beschlussfassung im Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen ist eine Änderung in der zur reinigenden Kehrstrecke der maschinellen Straßenreinigung vorgesehen. Hierdurch kommt es zu Änderungen bei den anfallenden Kosten, so dass eine Anpassung der Gebühren erforderlich ist.

 

Die Gesamtkosten für die Straßenreinigung belaufen sich insgesamt auf 55.070,97 €.

 

Von der Gesamtkehrstrecke von 41.296 m liegt eine Teilstrecke von 29.488 m im Bereich der gebührenpflichtigen Straßenreinigung. Die restliche Teilstrecke von 11.808 m = 14.248,24 € wird aus Mitteln der Straßenunterhaltung finanziert. Die Strecken werden einmal wöchentlich gereinigt.

 

Die Kosten für die Reinigung der über die Gebühren abzurechnenden Strecke belaufen sich auf 40.822,73 €. Hierin sind auch die kalkulatorischen Kosten für die Personalkosten, die Sachkosten und die Gemeinkosten berücksichtigt. Das Gebührenaufkommen bei einem Gebührensatz von 1,15 €/m Straßenfront beträgt 32.473,70 €. Der gemeindeeigene Anteil beträgt damit 8.349,03 €.

 

Gemäß § 3 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte muss der gemeindliche Anteil mindestens 20 v. H. betragen. Der gemeindliche Anteil von 8.349,03 € entspricht einem Anteil von 20,45 v. H..

 

Der bisherige Gebührensatz in der Reinigungsklasse A beträgt 1,17 €/m Straßenfront. Der neue Gebührensatz soll in der Reinigungsklasse A auf 1,15 €/m Straßenfront festgesetzt werden.

 

Der Entwurf der Satzung zur 7. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte ist der Vorlage beigefügt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Satzung zur 7. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte (Straßenreinigungsgebührensatzung)

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

32.473,70 €

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

49.830,23 €

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

54510; 54110

 

 

 

Kostenstelle:

675000; 630000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch Veranschlagung im Haushalt 2020     

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten: Erträge: 32.473,70 €; Aufwendungen: 49.830,23 €

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: