Sitzung: 12.12.2019 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/237/2019
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen hat sich in seiner Sitzung am
09. September 2019 dafür ausgesprochen zum 01.01.2020, die Gemeindestraße
Tannenkamp, Goetheweg, Schillerstraße und Lange Straße ab Hasenpad aus der
maschinellen Straßenreinigung herauszunehmen sowie die Umstellung der
einseitigen Reinigung auf der Südseite im Bereich zwischen Hasenpad und
Schillerstraße.
Bei Streichung oder Änderung von Straßen oder Teilbereichen von Straßen
in der maschinellen Straßenreinigung ist die Verordnung über die Art, Maß und
räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte vom 21. März
2005 in der aktuellen Fassung anzupassen und die Anlage zu § 2 Abs. 3 der
Verordnung (Straßenverzeichnung) um die zu streichenden Straßen zu verringern. Dabei
handelt es sich um das Verzeichnis der Straßen, bei denen die Gemeinde Bohmte
die Reinigung der Straßen und Gossen ab dem 01.01.2020 nicht mehr durchführt.
Der Entwurf der 5. Änderung der Verordnung über die Art, Maß und räumlichen Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die 5. Änderung der Verordnung
über die Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde
Bohmte in der beigefügten Fassung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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