In der Sitzung am 27. Juni 2019 hat der Rat der Gemeinde Bohmte den Beschluss gefasst, ein Teilstück des Gemeindeweges Nr. 00208 „Im Hinterbruch“ bezogen auf das Grundstück Gemarkung Herringhausen, Flur 29, Flurstück 5 einzuziehen, da der Weg keine Verkehrsbedeutung mehr hat und das Verfahren zur Bekanntmachung der Einziehung durchzuführen. Eine Karte, in welche der Gemeindeweg dargestellt ist, liegt der Vorlage bei.

 

Nachdem die Grundstücksregelungen mit den Anliegern getroffen werden konnten, wurde mit Bekanntmachung vom 09.07.2019, ausgehängt am 11.07.2019, die Ankündigung der Einziehungsabsicht des Gemeindeweges ortsüblich bekannt gemacht.

 

Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung der Ankündigung sind keine Bedenken gegen die angekündigte Einziehung des Gemeindeweges vorgebracht worden.

 

Insofern kann die Einziehung eines Teilstücks des Gemeindeweges Nr. 00208 „Im Hinterbruch“ mit Wirkung zum 01.01.2020 bekannt gemacht werden.

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, das Teilstück, Gemarkung Herringhausen, Flur 29, Flurstück 5, des Gemeindeweges Nr. 00208 „Im Hinterbruch“ mit Wirkung zum 01.01.2020 einzuziehen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: