Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

  1. Der Gesamtabschluss 2016 wird in der vorliegenden, geprüften Fassung beschlossen. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück wird zur Kenntnis genommen. Dem Bürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.

 

  1. Der Gesamtjahresüberschuss für das Jahr 2016 in Höhe von 470.814,61 € wird im Bilanzgewinn/-verlust vollständig vorgetragen.

 


Sachverhalt:

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat den Gesamtabschluss 2016 der Gemeinde Bohmte geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind im Schlussbericht festgehalten, über den ein Abschlussgespräch am 17.10.2019 stattgefunden hat.

 

Der Gesamtabschluss 2016, sowie der Prüfungsbericht wurden in ihrer Gesamtheit am 28.10.2019 allen Ratsmitgliedern im Sitzungsprogramm digital zur Verfügung. Die Fraktionsvorsitzenden wurden hierüber per Mail informiert.

 

Der Prüfungsbericht endet mit folgender Schlussfeststellung:

 

Der Gesamtabschluss der Gemeinde Bohmte für das Haushaltsjahr 2016 bestehend aus der Gesamtbilanz, der konsolidierten Ergebnisrechnung, der Kapitalflussrechnung und den konsolidierten Anlagen nach § 128 III Nrn. 2 bis 4 NKomVG wurden nach § 156 II NKomVG unter Einbeziehung des Konsolidierungsberichtes geprüft.

 

Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

 

Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss 2016 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Bohmte und ihrer verselbstständigten Aufgabenträger. Der Konsolidierungsbericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Gesamtlage der Gemeinde Bohmte.

 

Gemäß § 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über den konsolidierten Gesamtabschluss 2016. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht

dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung nicht entgegen.

 

Entsprechend des geprüften Gesamtabschlusses schließt das Haushaltsjahr 2016 mit einem Gesamtjahresüberschuss von 470.814,61 €.

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den konsolidierten Gesamtabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  0