Sitzung: 28.11.2019 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Vorlage: BV/251/2019
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom 28.03.2019 (BV\049\2019) wurde eine neue Vergnügungssteuersatzung zum 01.07.2019 beschlossen. Inhaltlich wurde in dieser Satzung eine Änderung der Spielgerätebesteuerung (von der Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab zur Besteuerung nach dem Brutto-Einspielergebnis) vorgenommen.
In der derzeitigen Fassung werden neben Spielgeräten auch Veranstaltungen besteuert.
Es wird vorgeschlagen, die Satzung rückwirkend zum 01.07.2019 dahingehend
zu ändern, dass mit der Vergnügungssteuersatzung nur Spielgeräte besteuert
werden.
Die Änderungen sind in der beigefügten 1. Änderungssatzung kenntlich gemacht.
Anlagen:
- 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung
- „Lesefassung“ der Vergnügungssteuersatzung nach der 1. Änderungssatzung
- Dokument im Änderungsmodus
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung rückwirkend zum 01.07.2019.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bohmte, die 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung rückwirkend zum 01.07.2019 zu beschließen.
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom 28.03.2019 (BV\049\2019) wurde eine neue Vergnügungssteuersatzung zum 01.07.2019 beschlossen. Inhaltlich wurde in dieser Satzung eine Änderung der Spielgerätebesteuerung (von der Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab zur Besteuerung nach dem Brutto-Einspielergebnis) vorgenommen.
In der derzeitigen Fassung werden neben Spielgeräten auch Veranstaltungen besteuert.
Es wird vorgeschlagen, die Satzung rückwirkend zum 01.07.2019 dahingehend
zu ändern, dass mit der Vergnügungssteuersatzung nur Spielgeräte besteuert
werden.
Die Änderungen sind in der beigefügten 1. Änderungssatzung kenntlich gemacht.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |