Sachverhalt:

Mit Ratsbeschluss vom 28.03.2019 (BV\049\2019) wurde eine neue Vergnügungssteuersatzung zum 01.07.2019 beschlossen. Inhaltlich wurde in dieser Satzung eine Änderung der Spielgerätebesteuerung (von der Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab zur Besteuerung nach dem Brutto-Einspielergebnis) vorgenommen.

 

In der derzeitigen Fassung werden neben Spielgeräten auch Veranstaltungen besteuert.

 

Es wird vorgeschlagen, die Satzung rückwirkend zum 01.07.2019 dahingehend zu ändern, dass mit der Vergnügungssteuersatzung nur Spielgeräte besteuert werden.

 

Die Änderungen sind in der beigefügten 1. Änderungssatzung kenntlich gemacht.


Anlagen:

-       1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung

-       „Lesefassung“ der Vergnügungssteuersatzung nach der 1. Änderungssatzung

-       Dokument im Änderungsmodus

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung rückwirkend zum 01.07.2019.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bohmte, die 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung rückwirkend zum 01.07.2019 zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Mit Ratsbeschluss vom 28.03.2019 (BV\049\2019) wurde eine neue Vergnügungssteuersatzung zum 01.07.2019 beschlossen. Inhaltlich wurde in dieser Satzung eine Änderung der Spielgerätebesteuerung (von der Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab zur Besteuerung nach dem Brutto-Einspielergebnis) vorgenommen.

 

In der derzeitigen Fassung werden neben Spielgeräten auch Veranstaltungen besteuert.

 

Es wird vorgeschlagen, die Satzung rückwirkend zum 01.07.2019 dahingehend zu ändern, dass mit der Vergnügungssteuersatzung nur Spielgeräte besteuert werden.

 

Die Änderungen sind in der beigefügten 1. Änderungssatzung kenntlich gemacht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  0