Am 19. Januar 2019 ist das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) in Kraft getreten und hat das Nds. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) abgelöst. Aus dem NPOG ergibt sich die Verordnungsermächtigungsgrundlage für die gemeindlichen Verordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Die Verwaltung hat das Inkrafttreten des NPOG zum Anlass genommen, die Verordnung nach dem Nds. Gefahrenabwehrgesetz der Gemeinde Bohmte vom 19. Oktober 1998 zu überarbeiten.

 

Zur besseren Lesbarkeit soll die Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Neufassung beschlossen werden. Die Änderungen (Ergänzungen und Streichungen) sind in der als Anlage beigefügten Neufassung der Verordnung farblich kenntlich gemacht.

 


Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bohmte.

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Neufassung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bohmte in der vorliegenden Fassung.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt