Aus dem Feuerwehrbedarfsplan sowie des Berichtes der Feuerwehrunfallkasse geht hervor, dass die vorhandenen Sicherheitsdefizite an den Feuerwehrhäusern Herringhausen  und Hunteburg nur durch bauliche Maßnahmen beseitigt werden können.

 

Vor diesem Hintergrund wurden zu beiden Standorten Machbarkeitsanalysen in Auftrag gegeben, ob bei den bestehenden Feuerwehrhäusern die baulichen Anpassungen durch einen Um- oder Neubau möglich sind. 

 

Die Analysen haben ergeben, dass beide Standorte für einen Umbau/Neubau unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht zum Tragen kommen und dementsprechend neue Standorte gefunden werden müssen, auf denen die Feuerwehrhäuser neu errichtet werden können oder bereits vorhandene Bausubstanz für ein Feuerwehrhaus umgebaut werden kann.

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2019 den Beschluss gefasst, dass ein Bau- und Finanzierungsvertrag zum Feuerwehrhaus Hunteburg zwischen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) und der Gemeinde Bohmte abgeschlossen wird. Dieser Vertrag wurde zwischenzeitlich abgeschlossen.

 

Aufgrund dieses Beschlusses wurde das Grundstück „ehemaliger Verbrauchermarkt“, Streithorstweg 2, 49163 Bohmte, nebst aufstehenden Gebäuden durch die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) als Standort für das neue Feuerwehrhaus erworben.

 

Im Vorfeld sind durch das Büro Dipl.-Ing. Glüsenkamp Machbarkeitsstudien und Kostenschätzungen durchgeführt worden.

 

Die Kostenschätzung für einen Neubau liegt bei 1.576.000,00 Euro und für einen Umbau bei rd. 1.000.000,00 Euro, jeweils ohne Grunderwerbskosten und ohne Kosten für die Ausstattung.

 

Aus der Grundrissplanung der Machbarkeitsstudie geht hervor, dass bei einem Umbau des Verbrauchermarktes alle erforderlichen baulichen Vorgaben eingehalten werden können. Das Ortskommando Ortsfeuerwehr Hunteburg, ist im Verfahren eng mit eingebunden und hat sich aus Sicht der Feuerwehr für einen Umbau des Verbrauchermarktes zum Feuerwehrhaus ohne Errichtung einer Hausmeisterwohnung ausgesprochen.

 

Die erforderliche Bebauungsplanänderung befindet sich bereits in der Vorbereitung.

 

 

In 2020 soll die Ausschreibung zur Planungsleistung, nach vorheriger Beratung in den Gremien, erfolgen.

 

Baubeginn: voraussichtlich 2021

 

Für das Feuerwehrhaus Herringhausen ist die Verwaltung auf Standortsuche.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt