Sitzung: 20.11.2019 Ausschuss für Bildung
Vorlage: BV/260/2019
Sachverhalt:
Aufgrund des Anstiegs der Geburten von Kindern
in den letzten Jahren in der Gemeinde Bohmte, der Einführung der
Beitragsfreiheit gem. dem Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz und der
Flexibilisierung des Schuleintritts von Kindern in Niedersachsen ist der Bedarf
an Kindertagesbetreuungsplätzen angestiegen.
Lt. der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung
fehlen in allen 3 Ortschaften der Gemeinde Bohmte zukünftig Plätze im Bereich
der Kindertagesstätten. Die Gemeinde Bohmte sieht sich daher in der
Verantwortung, die Betreuungsplätze im Bereich der Kindergärten
auszubauen.
Ortschaft
Bohmte:
Es wird vorgeschlagen, in der Ortschaft Bohmte
eine neue eigenständige Einrichtung zu schaffen. Derzeit werden Gespräche
geführt, an welchem Standort eine Kindertagesstätte in Bohmte entstehen könnte.
Die Einrichtung sollte nach der vorliegenden Prognose mindestens 4 Gruppen
vorhalten (1 Krippengruppe und 3 Kindergartengruppen).
Ortschaft
Herringhausen-Stirpe-Oelingen:
In der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen wurde bzgl. der
Erweiterung des Hummelhofes ein räumliches Konzept ausgearbeitet. Einen Anbau
an das vorhandene Gebäude des bestehenden Kindergartens wäre zu
realisieren.
Das erarbeitete Raumkonzept
gestaltet sich wie folgt:
- 1 zusätzliche Krippengruppe mit den
entsprechenden Nebenräumen (Waschraum, Ruheraum, Intensivraum, Abstellraum)
- 2 zusätzliche Kindergartengruppen mit den
entsprechenden Nebenräumen (Waschraum, Intensivraum, Abstellraum)
- 1 zusätzliches Mitarbeiterzimmer
- 1 Bewegungsraum mit einem Abstellraum
- 1 größere Küche
- 1 Essensraum
Es werden somit 15 zusätzliche Betreuungsplätze im Bereich der Krippe
und 50 zusätzliche Betreuungsplätze im Bereich der Ü3-Betreuung
geschaffen.
Waldkindergarten:
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung schlägt vor, einen
Waldkindergarten in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte auf dem Grundstück des
Gutes Arenshorst (siehe anliegende Karte) einzurichten. Entsprechende Gespräche
mit der Gutsverwaltung und der Landesschulbehörde erfolgten bereits.
Rahmenbedingungen der
Waldkindergarten in Niedersachsen:
Kindergartengruppen im Wald sind
Tageseinrichtungen für Kinder und bedürfen daher gem. § 45 Sozialgesetzbuch
(SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) einer
Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis
ist zu beantragen beim FB II des Niedersächsischen Landesjugendamtes (NLJA),
Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder, Referat 52, Niedersächsisches
Kultusministerium.
Zu den Rahmenbedingungen für
eine Betriebserlaubnis gehören lt. Information des Kultusministeriums:
·
Waldareal
(mindestens 5000 m²) mit schriftlicher Nutzungserlaubnis durch Waldbesitzer und
Forstverwaltung,
·
eine
Gruppe mit 15 Kindern im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung,
·
eine
sozialpädagogische Fachkraft als Gruppenleitung und eine zweite Fachkraft gem.
§ 4 Abs. 3 KiTaG
·
20
Stunden Betreuungszeit für die Kinder wöchentlich,
·
Sonderöffnungszeiten
(Früh- bzw. Spätdienst) im Umfang von maximal 1 Stunde täglich, die mit 2
Kräften zu besetzen sind,
·
7,5
Stunden Verfügungszeit für die Gruppe und 5 Stunden Leitungsfreistellung
·
beheizbarer
Raum (z.B. Bauwagen, Schutzhütte), Toilette, fußläufig im Wald erreichbar,
·
Räumlichkeiten
(mit Nutzungsberechtigung), wenn witterungsbedingt der Aufenthalt im Wald zur
Gefährdung führt,
·
Finanzierungskonzept
·
mobiles
Telefon, Erste-Hilfe-Ausstattung.
Mit der Errichtung eines Waldkindergartens können zusätzlich 15 neue
Betreuungsplätze für Kinder ab 3 Jahren geschaffen werden.
Ortschaft Hunteburg:
Die Träger beider Kindertagesstätten in Hunteburg prüfen derzeit, in
wieweit eine Erweiterung der Einrichtungen möglich ist. Somit signalisieren
beide Einrichtungen den Willen, ihre Standorte auszubauen und zusätzliche
Betreuungsplätze zu schaffen.
Anlagen:
- Karte Standort Waldkindergarten
Beschluss:
Der Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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