Der Zustand der Arenshorster Straße erfordert Maßnahmen zur Instandsetzung der Fahrbahn.

 

Die Arenshorster Straße, Gemeindestraßenteil, ist noch nicht endgültig hergestellt, so dass im Falle des Ausbaus die Notwendigkeit zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen besteht. Alternativ kommt eine Unterhaltungsmaßnahme in Betracht.

 

Die Kosten für die erstmalige Herstellung des Siedlungsbereiches belaufen sich 414.225,00 €

 

Bei der erstmaligen Herstellung sind von den Anliegern Erschließungskosten zu tragen, die sich auf 90 % der beitragsfähigen Kosten belaufen, so dass voraussichtlich von den Anliegern insgesamt ein Kostenanteil in Höhe von 372.802,50 € zu tragen wäre.

 

Die von den Anliegern der Arenshorster Straße zu zahlenden Beiträge wurden auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzungen und der Berechnungsgrundlage des Büro Comuna wie folgt ermittelt:

-              Arenshorster Straße      5,53 €/qm

 

Am 23. Januar 2019 fand eine Anliegerversammlung statt, in welcher die Betroffenen über die möglichen Alternativen zu einem erstmaligen Ausbau mit Erschließungsbeitragspflicht und zu einer Unterhaltungsmaßnahme informiert worden sind.

 

Im Nachgang der Anliegerversammlung am 23.01.2019 wurden die betroffenen Anlieger um eine Stellungnahme gebeten, für welche Maßnahme sie sich aussprechen. Folgende Rückmeldungen sind eingegangen:

 

                                                               Erstausbau         Unterhaltung                    keine Rückmeldung

Arenshorster Straße:                    13                           14                                          5

 

 

Da die Kostenschätzung aus dem Jahr 2018 stammt, allerdings in 2020 zur Ausführung kommt, ist derzeit mit einer Preissteigerung von 10 % auf die Kostenschätzungen zu rechnen.

 

Dieser Ansatz hätte zur Folge, dass sich der Erstausbau aufgrund der Kostensteigerung auf 455.647,00 € verteuern würde. Der Anliegeranteil würde sich dementsprechend auf 6,13 €/m² erhöhen.

 

 

 

Neben der Erhebung von Erschließungsbeiträgen besteht auch die Möglichkeit, den Anliegern anzubieten Ablöseverträge abzuschließen. Hier wird im Vorfeld einer Maßnahme mit den Anliegern ein Vertrag abgeschlossen, in welchem die zu zahlenden Beträge auf Grundlage einer Kalkulation festgelegt werden. Dabei trägt die Gemeinde Bohmte das Risiko, bei einem schlechteren Ausschreibungsergebnis die Mehrkosten zu tragen und die Anlieger das Risiko, bei einer günstigeren Ausschreibung einen zu hohen Betrag zu zahlen.

 

Ablöseverträge können aber nur angeboten werden, eine Verpflichtung zum Abschluss besteht nicht. Sofern mit allen Anliegern der jeweiligen Straße Ablöseverträge abgeschlossen werden können, besteht keine Notwendigkeit mehr zum Erlass von Beitragsbescheiden. Sofern im Ausbaufall nicht mit allen Anliegern Ablöseverträge abgeschlossen werden können, würden bei diesen Anliegern Erschließungsbeitragsbescheide erlassen werden.

 

Am 06.11.2019 findet eine erneute Versammlung mit den Anliegern der Arenshorster Straße statt, mit der der Bitte an die Teilnehmer, sich für oder wider die Ersterschließung auszusprechen.

 

Die Rückmeldungen hierzu werden in der Sitzung vorgetragen.

 

Alternativ sind folgende Unterhaltungsmaßnahmen möglich.

 

Zum einen wäre eine reine Deckensanierung möglich, bei der die vorhandene Fahrbahndecke in einer Stärke von 4cm abgefräst und anschließend eine neue Asphaltdeckschicht aufgebracht wird. Die vorhandene Entwässerungssituation bleibt bei dieser Variante unverändert.

 

Bei diesem Ausbaustandard ist allerdings mit einem Gemeindeanteil von 185.358,00 zu rechnen (Kostenschätzung 2018: 168.507,00 zuzüglich 10 %).

 

Als weitere Unterhaltungsvariante wäre möglich, dass bei der Straße weder Deckensanierung noch Endausbau erfolgt, sondern lediglich eine doppelte Oberflächenbehandlung (doppelte OB).

 

Das würde bedeuten, dass die Oberflächen 2 Mal gesplittet werden. Diese Unterhaltungsmaßnahme kostet die Anlieger nichts, und wäre auch für die Gemeinde erheblich günstiger als eine Deckenerneuerung. Die Fahrbahn wäre zunächst wieder soweit in Ordnung.

 

Die Kosten für eine Doppelte Oberflächenbehandlung belaufen sich zurzeit auf 5,00 /qm. Das sind für die Arenshorster Straße Kosten in Höhe von 12.000 .

 

Auch bei dieser Unterhaltungsvariante würde die Entwässerungssituation nicht geändert.

 

Bei einer Deckensanierung kann eine Haltbarkeit von ca. 10 Jahren unterstellt werden. Eine doppelte OB müsste regelmäßig (2 – 3 Jahre) wiederholt werden.

 

Da die Arenshorster Straße in Bebauungsplänen als Siedlungsstraße ausgewiesen ist, macht aus rein fachlichen Erwägungen (wirtschaftliche und fachtechnische Aspekte, Nachhaltigkeit) ein Vollausbau Sinn, damit die Straße dann auch entsprechend der Ausweisung in den Bebauungsplänen endgültig hergestellt wird. Zudem wird dadurch ein Straßenzustand erreicht, der den Ansprüchen an Siedlungsstraßen und deren Belastung entspricht und auch die bislang nicht vorhandene Oberflächenentwässerung der Straßenfläche gewährleistet.

 

Sofern kein erstmaliger Ausbau, der seitens der Verwaltung empfohlen wird, erfolgen soll, wird als Unterhaltungsmaßnahme eine Doppelte Oberflächenbehandlung empfohlen. Diese Maßnahme ist kostenmäßig erheblich günstiger als eine Deckenerneuerung.

 

 

Die Umsetzung der Maßnahmen, Vollausbau bzw. Unterhaltungsmaßnahme, ist für das Jahr 2020 vorgesehen.

 

Im Bereich des Wirtschaftswegeanteils der Arenshorster Straße sind, Fördermittel eingeworben worden. Hierzu ist der Antrag fristgerecht zum 15.09.2019 eingereicht worden, damit die Umsetzung in 2020 erfolgen kann.

 

Nach der Entscheidung, welche Maßnahme erfolgen soll, erfolgt eine erneute Information der Anlieger.

 

Die finanziellen Auswirkungen reichen von 12.000,00 € bei einer Unterhaltungsmaßnahme, die im Ergebnishaushalt darzustellen ist, bis zu 455.647,00 € bei einem Vollausbau, die im Finanzhaushalt als Investition darzustellen sind mit einer Gegenfinanzierung aus Ablösebeträgen/Erschließungsbeiträgen in Höhe von 410.000,00 €.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt für den Siedlungsbereich der Arenshorster Straße die erstmalige Erschließung als Vollausbau durchzuführen.

 


 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

 410.000,00€

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

 456.000,00 €

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

54110     

 

 

 

Kostenstelle:

630013 / 630000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch die allgemeine Straßenunterhaltung 2020     

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: