Sachverhalt:

Herr Steffen Bach hat mit Schreiben vom 21.10.2019 an die Gemeinde Bohmte erklärt, dass er auf sein Mandat im Ortsrat Hunteburg verzichtet. Per E-Mail wurde die Erklärung an den Ortsbürgermeister Norbert Kroboth weitergeleitet. Somit ist die Erklärung des Mandatsverzichts gegenüber dem Bürgermeister und dem Ortsbürgermeister erfolgt.

 

Gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Ortsrat Hunteburg durch Beschluss zu Beginn der nächsten Sitzung festzustellen, dass die Mitgliedschaft von Herrn Steffen Bach gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch schriftlichen Verzicht gegenüber dem Ortsbürgermeister mit Ablauf des 14.11.2019 endet. Mit dem Beschluss endet die Mitgliedschaft von Herrn Steffen Bach im Ortsrat Hunteburg.

 

Zurzeit läuft der Prozess zum Übergang des Mandats von Herrn Steffen Bach auf den Ersatzbewerber.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Hunteburg stellt gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass die Mitgliedschaft von Herrn Steffen Bach  gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch schriftlichen Verzicht gegenüber dem Ortsbürgermeister mit Ablauf des 14.11.2019 endet.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: