Ortsbürgermeister Norbert Kroboth stellt die ordnungsgemäße Ladung fest.

Es hat sich die Notwendigkeit ergeben, die Tagesordnung um den TOP 6) „Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines neuen Ortsratsmitgliedes gemäß § 91 Absatz 4 NKomVG“. zu erweitern. Die folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend, so dass die Tagesordnung mit den öffentlichen Tagesordnungspunkten 1 - 15 festgestellt wird.