Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen hat sich in seiner Sitzung am 09. September 2019 dafür ausgesprochen zum 01.01.2020, die Gemeindestraße Tannenkamp, Goetheweg, Schillerstraße und Lange Straße ab Hasenpad aus der maschinellen Straßenreinigung herauszunehmen sowie die Umstellung der einseitigen Reinigung auf der Südseite im Bereich zwischen Hasenpad und Schillerstraße.

 

Bei Streichung oder Änderung von Straßen oder Teilbereichen von Straßen in der maschinellen Straßenreinigung ist die Verordnung über die Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte vom 21. März 2005 in der aktuellen Fassung anzupassen und die Anlage zu § 2 Abs. 3 der Verordnung (Straßenverzeichnung) um die zu streichenden Straßen zu verringern. Dabei handelt es sich um das Verzeichnis der Straßen, bei denen die Gemeinde Bohmte die Reinigung der Straßen und Gossen ab dem 01.01.2020 nicht mehr durchführt.

 

Der Entwurf der 5. Änderung der Verordnung über die Art, Maß und räumlichen Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte ist der Vorlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die 5. Änderung der Verordnung über die Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte in der beigefügten Fassung.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt