Sachverhalt:

Die Hafen Wittlager Land GmbH (HWL), deren Gesellschafter die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln sowie die BEVOS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück sind, hat als Gegenstand des Unternehmens u. a. den Aufbau und des Ausbau eines Güter- und Containerhafens sowie die damit in Zusammenhang stehende Flächenerschließung inkl. Flächenankauf am Standort Bohmte sowie alle hiermit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte. Zudem ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen berechtigt, die mit dem genannten Gesellschaftszweck zusammenhängen oder ihn fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe (auch Zweigniederlassungen) errichten, erwerben oder pachten.

 

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 40.000 € und wird jeweils in Höhe von 20.000 € von den drei Gemeinden sowie der BEVOS gehalten. Die Anteile der drei Gemeinden betragen

 

                Gemeinde Bad Essen                                     2.500,00 €,

                Gemeinde Bohmte                                                       15.000,00 €,

                Gemeinde Ostercappeln                                              2.500,00 €.

 

Die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen ist in § 138 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Danach werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat in Unternehmen, an denen die Gemeinde Beteiligt ist, vom Rat gewählt. Das Wahlverfahren nach § 67 NKomVG findet jedoch nur dann Anwendung, wenn eine Vertreterin oder ein Vertreter zu wählen ist. Bei mehreren Vertreterinnen und Vertretern findet § 71 Abs. 6 NKomVG Anwendung. Sind mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu benennen, so ist die Bürgermeisterin zu berücksichtigen, es sei denn, dass sie darauf verzichtet oder zur Geschäftsführerin der Gesellschaft bestellt wird. Beides ist hier nicht der Fall.

 

In der Gesellschafterversammlung der HWL wird die Gemeinde Bohmte durch Herrn Marcus Unger vertreten. Stellvertreter von Herrn Unger ist Herr Westermeyer. Hier ergeben sich keine Veränderungen.

 

In den Aufsichtsrat entsendet die Gemeinde Bohmte 4 Vertreterinnen und Vertreter. Bisher sind im Aufsichtsrat vertreten:

 

Mitglied

Stellevertretendes Mitglied

Buchsbaum, Patrick

Gerding, Thomas

Flerlage, Rolf

Schnöckelborg, Martin

Schütz, Martin

Baum, Olaf

Sehlmeyer, Arnd

Lübbert, Bodo

 

Es ist beabsichtigt, dass zukünftig, vergleichbar der Regelung des Landkreises Osnabrück, der/die Wirtschaftsförderer/in der Gemeinde Bohmte die Geschäftsführung gemeinsam mit dem Wirtschaftsförderer des Landkreises Osnabrück übernimmt.  Bürgermeisterin Tanja Strotmann wird deshalb Mitglied des Aufsichtsrates. Der bisherige Bürgermeister Klaus Goedejohann ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Geschäftsführer abzuberufen.

 

Insofern ist eine Neuberechnung der Verteilung der verbleibenden 3 Aufsichtsratsmandate auf die Fraktionen im Rat der Gemeinde Bohmte vorzunehmen. Es ergibt sich folgende Berechnung:

 

Fraktion

Berechnung

Quote

Sitze

CDU

(3 x 13)/29

1,3448

1 + 1

SPD

(3 x 12)/29

1,2414

1 + 0

Bündnis/Die Grünen

(3 x 2)/29

0,2069

0 + 0

DIE LINKE

(3 x 2)/29

0,2069

0 + 0

 

Daraus ergibt sich, dass die CDU-Fraktion, wie bisher, zwei Sitze im Aufsichtsrat besetzt, die SPD-Fraktion hingegen künftig nur noch einen Sitz (bisher 2).

 

Die Bestimmung der Mitglieder und deren Stellvertreter der Gemeinde Bohmte im Aufsichtsrat der HWL stellt der Rat durch Beschluss fest.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Aufsichtsrates der Hafen Wittlager Land GmbH werden benannt:

 

Flerlage, Rolf

Schnöckelborg, Martin

Sehlmeyer, Arnd

Lübbert, Bodo

NN

NN

Bürgermeisterin Tanja Strotmann

NN

 

Der bisherige Geschäftsführer Klaus Goedejohann ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzuberufen. Die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Hafen Wittlager Land GmbH erhalten die Weisung, entsprechend abzustimmen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: