Sitzung: 04.11.2019 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/210/2019
Sachverhalt:
In der Gemeinde Bohmte werden
neben den zwei Kommunalen Kindergärten Familienzentrum Wirbelwind in Bohmte und
Hummelhof in Herringhausen drei Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft
geführt. Im Einzelnen handelt es sich um
·
den katholischen Kindergarten St. Johannes in Bohmte,
·
den katholischen Regenbogen-Kindergarten in
Hunteburg,
·
den evangelischen Kindergarten St. Matthäus in
Hunteburg.
Anfang der 1990iger Jahre haben
die jeweiligen Kirchengemeinden als Träger und die politische Gemeinde Bohmte
Verträge zur Regelung und Finanzierung der Kindergartenangebote in den
Kirchengemeinden abgeschlossen.
In § 9 Abs. 1 des Vertrages sind
zur Beratung und Unterstützung des kirchlichen Trägers in allen mit dem Betrieb
des jeweiligen Kindergartens zusammenhängenden Fragen Ausschüsse gebildet
worden, die so genannten Arbeitsausschüsse für die konfessionellen
Kindergärten.
Sie setzen sich aus jeweils 6
Mitgliedern, und zwar aus je 3 Vertreterinnen oder Vertretern der politischen
Gemeinde Bohmte und der Kirchengemeinde zusammen. Vertreter der kirchlichen
Verwaltung sowie die Kindergartenleitung können an den Sitzungen des
Arbeitsausschusses teilnehmen. Der Vorsitzende des Arbeitsausschusses wird vom
Kirchenvorstand bestimmt.
Nach § 9 Abs. 2 des Vertrages hat
der Ausschuss insbesondere folgende Aufgaben:
a) Erstellung/Änderung von
Aufnahmerichtlinien
b) Festsetzung der
Elternbeiträge
c) Aufstellung des
Haushaltsplanes
Entsprechend § 9 Abs. 3 des
Vertrages tritt der Ausschuss nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich
zusammen.
Gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG muss,
sofern mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu benennen oder
vorzuschlagen sind, der Bürgermeister dazu zählen. Auf Vorschlag des
Bürgermeisters kann an seiner Stelle einen andere Gemeindebedienstete oder ein
anderer Gemeindebediensteter benannt oder vorgeschlagen werden (§ 138 Abs. 2
Satz 2 NKomVG).
Die Besetzung der Arbeitsausschüsse stellt sich aktuell wie folgt dar:
a) Katholischer Kindergarten St. Johannes, Bohmte
Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
Mathias Westermeyer |
Rolf Flerlage |
Thomas Rehme |
Mark Oelgeschläger |
Bürgermeister Klaus Goedejohann |
Allgemeine Vertreterin Tanja
Strotmann |
b) Katholischer Regenbogen-Kindergarten in Hunteburg:
Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
Norbert Kroboth |
Ralf Kasper |
Martin Schütz |
Annelie Bretz |
Bürgermeister Klaus Goedejohann |
Allgemeine Vertreterin Tanja
Strotmann |
c) Evangelischer Kindergarten St. Matthäus in Hunteburg
Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
Norbert Kroboth |
Ralf Kasper |
Annelie Bretz |
Martin Schütz |
Bürgermeister Klaus Goedejohann |
Allgemeine Vertreterin Tanja
Strotmann |
Der Rat stellt die Neubesetzung
der Arbeitsausschüsse für die konfessionellen Kindergärten mit Frau Strotmann
durch Beschluss fest.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt:
Als Mitglied und stellvertretendes Mitglied der Arbeitsausschüsse in den konfessionellen Kindergärten werden bestimmt:
a) Katholischer Kindergarten St. Johannes in Bohmte:
Mitglied |
Stellvertretendes
Mitglieder |
Bürgermeisterin Tanja Strotmann |
Fachbereichsleiterin Alexandra Loesche-Uhtbrok |
b) Katholischer Regenbogen-Kindergarten in Hunteburg:
Mitglied |
Stellvertretendes
Mitglieder |
Bürgermeisterin Tanja Strotmann |
Fachbereichsleiterin Alexandra Loesche-Uhtbrok |
c) Evangelischer Kindergarten St. Matthäus in Hunteburg:
Mitglied |
Stellvertretendes
Mitglied |
Bürgermeisterin Tanja Strotmann |
Fachbereichsleiterin Alexandra Loesche-Uhtbrok |
Darüber hinaus bleibt die bisher beschlossene Besetzung der Arbeitsausschüsse der konfessionellen Kindergärten unverändert.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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