Sachverhalt:

In der Gemeinde Bohmte werden neben den zwei Kommunalen Kindergärten Familienzentrum Wirbelwind in Bohmte und Hummelhof in Herringhausen drei Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft geführt. Im Einzelnen handelt es sich um

 

·         den katholischen Kindergarten St. Johannes in Bohmte,

·         den katholischen Regenbogen-Kindergarten in Hunteburg,

·         den evangelischen Kindergarten St. Matthäus in Hunteburg.

 

Anfang der 1990iger Jahre haben die jeweiligen Kirchengemeinden als Träger und die politische Gemeinde Bohmte Verträge zur Regelung und Finanzierung der Kindergartenangebote in den Kirchengemeinden abgeschlossen.

 

In § 9 Abs. 1 des Vertrages sind zur Beratung und Unterstützung des kirchlichen Trägers in allen mit dem Betrieb des jeweiligen Kindergartens zusammenhängenden Fragen Ausschüsse gebildet worden, die so genannten Arbeitsausschüsse für die konfessionellen Kindergärten.

 

Sie setzen sich aus jeweils 6 Mitgliedern, und zwar aus je 3 Vertreterinnen oder Vertretern der politischen Gemeinde Bohmte und der Kirchengemeinde zusammen. Vertreter der kirchlichen Verwaltung sowie die Kindergartenleitung können an den Sitzungen des Arbeitsausschusses teilnehmen. Der Vorsitzende des Arbeitsausschusses wird vom Kirchenvorstand bestimmt.

 

Nach § 9 Abs. 2 des Vertrages hat der Ausschuss insbesondere folgende Aufgaben:

 

a) Erstellung/Änderung von Aufnahmerichtlinien

b) Festsetzung der Elternbeiträge

c) Aufstellung des Haushaltsplanes

 

Entsprechend § 9 Abs. 3 des Vertrages tritt der Ausschuss nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich zusammen.

 

Gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG muss, sofern mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu benennen oder vorzuschlagen sind, der Bürgermeister dazu zählen. Auf Vorschlag des Bürgermeisters kann an seiner Stelle einen andere Gemeindebedienstete oder ein anderer Gemeindebediensteter benannt oder vorgeschlagen werden (§ 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG).

 

Die Besetzung der Arbeitsausschüsse stellt sich aktuell wie folgt dar:

 

 

a)      Katholischer Kindergarten St. Johannes, Bohmte

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Mathias Westermeyer

Rolf Flerlage

Thomas Rehme

Mark Oelgeschläger

Bürgermeister Klaus Goedejohann

Allgemeine Vertreterin Tanja Strotmann

 

b)      Katholischer Regenbogen-Kindergarten in Hunteburg:

 

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Norbert Kroboth

Ralf Kasper

Martin Schütz

Annelie Bretz

Bürgermeister Klaus Goedejohann

Allgemeine Vertreterin Tanja Strotmann

 

c)       Evangelischer Kindergarten St. Matthäus in Hunteburg

 

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Norbert Kroboth

Ralf Kasper

Annelie Bretz

Martin Schütz

Bürgermeister Klaus Goedejohann

Allgemeine Vertreterin Tanja Strotmann

 

Der Rat stellt die Neubesetzung der Arbeitsausschüsse für die konfessionellen Kindergärten mit Frau Strotmann durch Beschluss fest.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt:

 

Als Mitglied und stellvertretendes Mitglied der Arbeitsausschüsse in den konfessionellen Kindergärten werden bestimmt:

a)      Katholischer Kindergarten St. Johannes in Bohmte:

 

Mitglied

Stellvertretendes Mitglieder

Bürgermeisterin Tanja Strotmann

Fachbereichsleiterin Alexandra Loesche-Uhtbrok

 

b)      Katholischer Regenbogen-Kindergarten in Hunteburg:

 

Mitglied

Stellvertretendes Mitglieder

Bürgermeisterin Tanja Strotmann

Fachbereichsleiterin Alexandra Loesche-Uhtbrok

 

 

 

 

c)       Evangelischer Kindergarten St. Matthäus in Hunteburg:

 

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Bürgermeisterin Tanja Strotmann

Fachbereichsleiterin Alexandra Loesche-Uhtbrok

 

Darüber hinaus bleibt die bisher beschlossene Besetzung der Arbeitsausschüsse der konfessionellen Kindergärten unverändert.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: