Sitzung: 04.11.2019 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/131/2019
Sachverhalt:
Die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG), deren alleinige Gesellschafter die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln sind, hat als Gegenstand des Unternehmens den Erwerb und die anschließende Verwertung von Grundstücken für den Wohnungsbau sowie für die gewerbliche und industrielle Nutzung. Dazu gehört auch die Übernahme der Erschließung von Baugebieten. Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich nur auf den Altkreis Wittlage.
Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 150.000 € und wird jeweils in Höhe von 50.000 € von den drei Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln gehalten.
Nach § 5 des Gesellschaftsvertrages stellt jeder Gesellschafter einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin. Die drei Gesellschafter können jeweils nur ihren hauptamtlichen Bürgermeister oder ihre hauptamtliche Bürgermeisterin zum Geschäftsführer bzw. zur Geschäftsführerin bestellen. Gleichzeitig ist der zum 31. Oktober 2019 aus dem Amt als Bürgermeister der Gemeinde Bohmte ausscheidende Klaus Goedejohann als Geschäftsführer abzuberufen. Die Bestellung und Abberufung hat durch Ratsbeschluss der genannten Gemeinden zu erfolgen.
Den drei Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern zahlt die KSG ein monatliches Entgelt in Höhe von 100 €. Entsprechend den beamtenrechtlichen Nebentätigkeitsregelungen hat die oberste Dienstbehörde, für die Bürgermeisterin also der Rat, die Angemessenheit des gezahlten Entgelts festzustellen. Dieses ist in der Vergangenheit in allen drei Gemeinden jeweils einstimmig erfolgt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt, dass die Bürgermeisterin Tanja Strotmann entsprechend § 5 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der Kommunalen Siedlungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) als Geschäftsführerin bestellt wird. Gleichzeitig wird der bisherige Bürgermeister Klaus Goedejohann als Geschäftsführer abberufen.
Das von der KSG an die Geschäftsführerin gezahlte monatliche Entgelt in Höhe von 100 € wird als angemessen festgestellt.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der KSG werden angewiesen, entsprechend in der Gesellschafterversammlung zu beschließen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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