Sitzung: 04.11.2019 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/130/2019
Sachverhalt:
Gemäß § 74 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) besteht der Verwaltungsausschuss aus
- der Bürgermeisterin,
- den Beigeordneten,
- den Mitgliedern nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG.
Vorsitzende des Verwaltungsausschusses ist kraft Gesetzes die Bürgermeisterin.
Mit der Wahl zur Bürgermeisterin am 26. Mai 2019 ist Frau Tanja Strotmann zur Bürgermeisterin der Gemeinde Bohmte für die Zeit vom 1. November 2019 bis zum 31. Oktober 2026 gewählt und wir damit Mitglied im Verwaltungsausschuss und übernimmt gleichzeitig den Vorsitz.
Diese Veränderung hat der Rat per Beschluss festzustellen. Eine Neubildung des Verwaltungsausschusses ist damit nicht verbunden.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat stellt fest per Beschluss, dass Frau Bürgermeisterin Tanja Strotmann Mitglied und gleichzeitig Vorsitzende des Verwaltungsausschusses ist.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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