Sachverhalt:

Gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) findet die Vereidigung der Bürgermeisterin in der Sitzung des Rates statt, die auf die Begründung des Beamtenverhältnisses folgt. Mit der Wahl zur Bürgermeisterin am 26. Mai 2019 beginnt das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Bürgermeisterin Tanja Strotmann am 1. November 2019. Insofern erfolgt die Vereidigung in der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 4. November 2019.

 

Das neue Beamtenverhältnis auf Zeit für Frau Strotmann als Bürgermeisterin ersetzt das ursprünglich bis zum 31.01.2024 laufende Beamtenverhältnis auf Zeit ab dem 1. November 2019 ohne Unterbrechung. Insofern ist die Bürgermeisterin zwar von der Eidesleistung befreit, dennoch ist es ausdrücklicher Wunsch der neuen Bürgermeisterin, durch eine erneute Eidesleistung deutlich zu machen, dass ein neues Beamtenverhältnis begründet wird. Insoweit steht ihr die Möglichkeit einer erneuten Eidesleistung offen.

 

Die Eidesleistung wird gemäß § 81 Abs. 1 Satz 2 NKomVG vom 1. stv. Bürgermeister vorgenommen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt