Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat am 14.06.2017 die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Parallel dazu wird der Bebauungsplan Nr. 108 „In der Oelinger Heide“ aufgestellt.

 

Das frühzeitige Beteiligungsverfahren wurde im Sommer 2018 durchgeführt, so dass nun das ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB durchgeführt werden konnte. Den Planentwurfs- und Verfahrensbeschluss hierzu hat der Verwaltungsausschuss am 05.12.2018 gefasst.

 

Die Entwurfsplanung lag zusammen mit der Begründung und allen Anlagen in der Zeit vom 26.07.2019 bis einschließlich 28.08.2019 öffentlich aus. Private Stellungnahmen wurden nicht vorgetragen.

 

Mit Schreiben vom 24.07.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 28.08.2019 gebeten.

 

Die Abwägungsvorschläge werden derzeit durch das von uns für dieses Bauleitplanverfahren beauftragte Ingenieurbüro Tovar + Partner, Osnabrück erarbeitet und werden zur Sitzung des Ausschusses Bauen, Planen und Umwelt am 16.09.2019 vorlegt. Aus den eingegangenen Stellungnahmen sind derzeit keine Gründe ersichtlich, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneute Planverfahren führen, so dass empfohlen wird, die 20. Änderung des Flächennutzungsplans festzustellen.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung, welche ausdrücklich Gegenstand des Beschlusses wird. Anschließend stellt er die 20. Änderung des Flächennutzungsplans fest und beschließt die Begründung hierzu.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: