Sitzung: 26.09.2019 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/110/2019
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bohmte erhebt bisher eine Hundesteuer nach einer Satzung vom 02. Dezember 1976, zuletzt geändert am 16. Dezember 2004. Das Steueraufkommen liegt seit Jahren relativ konstant zwischen 50.000 € und 54.000 €.
Derzeit beträgt die Hundesteuer jährlich:
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Steuer |
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48 € |
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72 € |
weiterer
Hund |
96 € |
gefährlicher
Hund |
615 € |
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die jährliche Hundesteuer wie folgt zu ändern:
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Steuer |
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60 € |
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84 € |
weiterer
Hund |
108 € |
gefährlicher
Hund |
660 € |
Eine weitere Änderung in der Satzung ist die Umbenennung „Kampfhund“ in „gefährlicher Hund“ (siehe auch § 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)).
Darüber hinaus wurde der Beginn der Steuerpflicht angepasst (vom Beginn des Kalenderhalbjahres auf den ersten Tag des auf die Aufnahme/Zuzugs folgenden Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird). Das Ende der Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird (bisher: mit Ablauf des Kalenderhalbjahres).
Zur besseren Lesbarkeit wird vorgeschlagen, die Satzung mit Wirkung zum
01.01.2020 neu zu fassen. Die Änderungen sind in der beigefügten Neufassung der
Satzung kenntlich gemacht.
Der Anlage ist eine Übersicht über die derzeit angemeldeten
Hunde beigefügt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2020 und damit das Außer-Kraft-Treten der alten Satzung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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bisher: rd. 53.000 € neu: rd. 66.000 € |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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