Sachverhalt:

Die Gemeinde Bohmte erhebt bisher eine Hundesteuer nach einer Satzung vom 02. Dezember 1976, zuletzt geändert am 16. Dezember 2004. Das Steueraufkommen liegt seit Jahren relativ konstant zwischen 50.000 € und 54.000 €.

 

Derzeit beträgt die Hundesteuer jährlich:

 

 

Steuer

  1. Hund

48 €

  1. Hund

72 €

weiterer Hund

96 €

gefährlicher Hund

615 €

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die jährliche Hundesteuer wie folgt zu ändern:

 

 

Steuer

  1. Hund

60 €

  1. Hund

84 €

weiterer Hund

108 €

gefährlicher Hund

660 €

 

Eine weitere Änderung in der Satzung ist die Umbenennung „Kampfhund“ in „gefährlicher Hund“ (siehe auch § 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)).

 

Darüber hinaus wurde der Beginn der Steuerpflicht angepasst (vom Beginn des Kalenderhalbjahres auf den ersten Tag des auf die Aufnahme/Zuzugs folgenden Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird). Das Ende der Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird (bisher: mit Ablauf des Kalenderhalbjahres).

 

Zur besseren Lesbarkeit wird vorgeschlagen, die Satzung mit Wirkung zum 01.01.2020 neu zu fassen. Die Änderungen sind in der beigefügten Neufassung der Satzung kenntlich gemacht.

 

Der Anlage ist eine Übersicht über die derzeit angemeldeten Hunde beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2020 und damit das Außer-Kraft-Treten der alten Satzung.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

bisher: rd. 53.000 €

neu:     rd. 66.000 €

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: