Sitzung: 16.09.2019 Ausschuss für Bauen und Planen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/186/2019
Der Verwaltungsausschuss hat am 14.06.2017 die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 108 „In der Oelinger Heide“ beschlossen. Parallel hierzu
läuft das Verfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans.
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren wurde im Sommer 2018 mit zwei
Planvarianten durchgeführt, hierbei hat sich die Planvariante 2 mit dem
Regenrückhaltebecken und der Mehrfamilienhausbebauung in der Mitte des
Baugebiets als Favorit herauskristallisiert, so dass nach entsprechendem
Planentwurfs- und Verfahrensbeschluss am 05.12.2018 durch den
Verwaltungsausschuss das ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB
durchgeführt werden konnte.
Die Entwurfsplanung lag zusammen mit der Begründung und allen Anlagen in
der Zeit vom 26.07.2019 bis einschließlich 28.08.2019 öffentlich aus. Private
Stellungnahmen wurden in diesem Verfahren nicht vorgetragen.
Mit Schreiben vom 24.07.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum
28.08.2019 gebeten.
Die Abwägungsvorschläge werden derzeit durch das beauftragte
Ingenieurbüro Tovar + Partner, Osnabrück erarbeitet und werden in Sitzung des
Ausschusses Bauen, Planen und Umwelt am 16.09.2019 vorgestellt. Aufgrund der
eingegangenen Stellungnahmen sind derzeit keine Gründe ersichtlich, die über
redaktionelle Änderungen hinaus zu einer Änderung des Planentwurfs führen
könnten, so dass empfohlen wird, die Abwägung und den Bebauungsplan mit
Begründung als Satzung zu beschließen.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung. Diese
wird ausdrücklich Gegenstand des Beschlusses. Gleichzeitig beschließt er den
Bebauungsplan Nr. 108 „In der Oelinger Heide“ und die Begründung hierzu als
Satzung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Bohmte die vorliegende Abwägung zu beschließen. Diese wird ausdrücklich
Gegenstand des Beschlusses. Gleichzeitig beschließt er den Bebauungsplan Nr.
108 „In der Oelinger Heide“ und die Begründung hierzu als Satzung.
Der Verwaltungsausschuss hat am 14.06.2017 die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 108 „In der Oelinger Heide“ beschlossen. Parallel hierzu
läuft das Verfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans.
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren wurde im Sommer 2018 mit zwei
Planvarianten durchgeführt, hierbei hat sich die Planvariante 2 mit dem
Regenrückhaltebecken und der Mehrfamilienhausbebauung in der Mitte des
Baugebiets als Favorit herauskristallisiert, so dass nach entsprechendem
Planentwurfs- und Verfahrensbeschluss am 05.12.2018 durch den
Verwaltungsausschuss das ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB
durchgeführt werden konnte.
Die Entwurfsplanung lag zusammen mit der Begründung und allen Anlagen in
der Zeit vom 26.07.2019 bis einschließlich 28.08.2019 öffentlich aus. Private
Stellungnahmen wurden in diesem Verfahren nicht vorgetragen.
Mit Schreiben vom 24.07.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum
28.08.2019 gebeten.
Die Abwägungsvorschläge werden in der Sitzung vorgetragen und liegen der
Niederschrift bei. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sind derzeit keine
Gründe ersichtlich, die über redaktionelle Änderungen hinaus zu einer Änderung
des Planentwurfs führen könnten, so dass empfohlen wird, die Abwägung und den
Bebauungsplan mit Begründung als Satzung zu beschließen.
Herr Dr. Solf ist mit den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen
zufrieden, weist aber darauf hin, dass er aufgrund der Nähe des Wohnbaugebietes
zum Hafen- und Industriegebiet gegen den Bebauungsplan stimmen wird.
Herr Büttner regt an, in den Kaufverträgen zum Geschosswohnungsbau
Regelungen aufzunehmen, wonach eine Teil der Wohnung für bezahlbaren Wohnraum
vorzusehen sein.