Sitzung: 12.09.2019 Ausschuss für Soziales und Kinderbetreuung
Vorlage: BV/178/2019
Sachverhalt:
Nach
den Um- und Erweiterungsbauten an den fünf Kindergartenstandorten standen in
der Gemeinde Bohmte 369 Kindergartenplätze für 3 – 6-Jährige und 105
Krippenplätze für 0 – 2 Jährige zur Verfügung. Aufgrund der hohen Nachfrage
wurde im Familienzentrum eine weitere Gruppe eingerichtet, die auf Dauer
bestehen bleiben darf. Der Bestand an Kindergartenplätzen steigt somit um 22
Plätze auf 391. Die im Kindergarten Hummelhof in Herringhausen und im kath.
Regenbogen Kindergarten in Hunteburg eingerichteten Kleingruppen haben nur eine
einjährige „Betriebserlaubnis“ erhalten und werden in die Bedarfsplanung nicht
mit einbezogen.
Die Nachfrage zum 01.08.2019
konnte gedeckt werden.
Unter der Annahme, dass die
Geburtenzahlen in den kommenden Jahren auf gleichem Niveau bleiben, ergibt sich
ein stetig steigender Bedarf.
Folgende Übersichten zeigen
den Überhang bzw. Mehrbedarf(-).
Kindergartenjahr Kindergartenplätze Krippenplätze
2020/2021 27 -
28
2021/2022 30 -
47
2022/2023 24 -
47
2023/2024 6 -
47
2024/2025 - 19 - 47
2025/2026 - 22 - 47
2026/2027 - 22 - 47
Eine
Krippengruppe besteht aus 15 Plätzen. Die Höchstgrenze an Kindern ist abhängig
von der Altersstruktur der Gruppe. Sofern
8 Kinder unter 2 Jahre sind, dürfen maximal 12 Kinder aufgenommen
werden.
Eine
Kindergartengruppe besteht aus 25 Plätzen. In Integrationsgruppen dürfen
maximal 18 Kinder aufgenommen werden.
Es
besteht die Möglichkeit, sogenannte altersübergreifende Gruppen einzurichten.
Krippenkinder können bis zu einer gewissen Anzahl in einer Kindergartengruppe
(3 – 6 Jahre) untergebracht werden. Ab
dem vierten Kind U3 in einer solchen Gruppe zählen diese doppelt, so dass dafür
zwei Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Jedoch dürfen
nicht mehr als 7 Kinder unter 3 Jahren in einer altersübergreifenden Gruppe
aufgenommen werden. Desweiteren ist diese Betreuungsform nur für Krippenkinder
geeignet, die durchsetzungsfähig und nicht mehr sehr jung sind.
In
diesem Kindergartenjahr wurden in Hunteburg eine altersübergreifende Gruppe und
in Bohmte vier altersübergreifende Gruppen eingerichtet.
Für
die einzelnen Ortschaften ergibt sich folgendes Bild:
Bohmte
Kindergartenjahr Kindergartenplätze Krippenplätze
2020/2021 22 -
11
2021/2022 22 -
18
2022/2023 21 -
18
2023/2024 12 -
18
2024/2025 2 -
18
2025/2026 1 -
18
2026/2027 1 -
18
Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Kindergartenjahr Kindergartenplätze Krippenplätze
2020/2021 - 14 - 2
2021/2022 - 7 - 10
2022/2023 - 12 - 10
2023/2024 - 14 - 10
2024/2025 - 24 - 10
2025/2026 - 25 - 10
2026/2027 - 25 - 10
Hunteburg
Kindergartenjahr Kindergartenplätze Krippenplätze
2020/2021 19 -
15
2021/2022 16 -
19
2022/2023 15 -
19
2023/2024 9 -
19
2024/2025 3 -
19
2025/2026 2 -
19
2026/2027 2 -
19
Die
Prognosen beruhen auf Schätzwerte in Bezug auf die Geburtenzahlen und die
prozentuale Nachfrage pro Altersgruppe.
Unabhängig
von möglichen Schwankungen zeigt die Prognose, dass in allen drei Ortschaften
Handlungsbedarf besteht.
In
der Ortschaft Bohmte ist eine Erweiterung der bestehenden Einrichtungen nicht
möglich. Beide Kindergärten haben mit insgesamt 7 Gruppen ihre Grenze erreicht.
In
der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen ist eine Erweiterung des
Kinderfgartens Hummelhof in Herringhausen möglich.
In
der Ortschaft Hunteburg ist ebenfalls eine Erweiterung denkbar.
Der Verwaltungsausschuss hat
sich in seiner Sitzung am 20.08.2019 dafür ausgesprochen,
a) für die Ortschaft Bohmte
Ausschreibungsunterlagen für einen möglichen Kindergartenneubau durch einen
Dritten vorzubereiten,
b) für die Ortschaft
Herringhausen-Stirpe-Oelingen die Möglichkeiten einer Waldgruppe auszuarbeiten
und die Anbaumöglichkeiten am bestehenden Kindergarten Hummelhof zu prüfen und
c) für die Ortschaft Hunteburg
Gespräche mit den Trägern und Kirchengemeinden
bezüglich bestehender Erweiterungsmöglichkeiten bei den bereits vorhandenen
Kindergärten aufzunehmen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |