Sitzung: 09.09.2019 Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Vorlage: IV/163/2019
Sachverhalt:
Aktuell
stehen in der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen 43 Kindergartenplätze für
3 – 6-Jährige und 15 Krippenplätze für 0 – 2 Jährige zur Verfügung.
In
diesem Jahr wurde vorübergehend eine Kleingruppe eingerichtet, um die starke
Nachfrage decken zu können. Diese Kleingruppe wurde vom Landesjugendamt nur
befristet für ein Jahr genehmigt. Diese Plätze sind daher in der folgenden
Prognose nicht enthalten.
Der
Landkreis Osnabrück erstellt jährlich eine Prognose für die
Kindergartenbedarfsplanung in den Kommunen. Die Prognosen beruhen auf
Schätzwerte in Bezug auf die Geburtenzahlen und die prozentuale Nachfrage pro
Altersgruppe.
Die
aktuellen Daten wurden von dort für die folgenden drei Jahre hochgerechnet. Die
Hochrechnung wurde in der Gemeinde bis zum Kindergartenjahr 2026/2027
fortgeführt.
Unter
der Annahme, dass die Geburtenzahlen auf dem hohen Niveau bleiben und sich die
prozentuale Nachfrage je Altersgruppe nicht ändert, ergibt sich für die
Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen folgender Überhang bzw. Fehlbedarf(-):
Kindergartenjahr Kindergartenplätze Krippenplätze
2020/2021 - 14 - 2
2021/2022 - 7 - 10
2022/2023 - 12 - 10
2023/2024 - 14 - 10
2024/2025 - 24 - 10
2025/2026 - 25 - 10
2026/2027 - 25 - 10
Eine
Krippengruppe besteht aus 15 Plätzen. Die Höchstgrenze an Kindern ist abhängig
von der Altersstruktur der Gruppe. Sofern 7 Kinder unter 2 Jahre sind, dürfen
maximal 12 Kinder aufgenommen werden.
Eine
Kindergartengruppe besteht aus 25 Plätzen. In Integrationsgruppen dürfen
maximal 18 Kinder aufgenommen werden.
Es
besteht die Möglichkeit, sogenannte altersübergreifende Gruppen einzurichten.
Krippenkinder können bis zu einer gewissen Anzahl in einer Kindergartengruppe
(3 – 6 Jahre) untergebracht werden. Ab
dem vierten Krippenkind in einer solchen Gruppe zählen diese doppelt, so dass
dafür zwei Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Desweiteren
ist diese Betreuungsform nur für Krippenkinder geeignet, die durchsetzungsfähig
und nicht mehr sehr jung sind.
Bereits
im kommenden Kindergartenjahr wird die prognostizierte Nachfrage mit den
vorhandenen Plätzen nicht gedeckt werden können. Es besteht an dieser
Einrichtung dringender Handlungsbedarf. Die Verwaltung schlägt im ersten
Schritt die Einrichtung einer Waldgruppe vor. Die Voraussetzungen werden aktuell
in Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung und dem Landesjugendamt geprüft.
In
den anderen Ortschaften stellt sich die Situation wie folgt dar:
Bohmte
Kindergartenjahr Kindergartenplätze Krippenplätze
2020/2021 22 -
11
2021/2022 22 -
18
2022/2023 21 -
18
2023/2024 12 -
18
2024/2025 2 -
18
2025/2026 1 -
18
2026/2027 1 -
18
Hunteburg
Kindergartenjahr Kindergartenplätze Krippenplätze
2020/2021 19 -
15
2021/2022 16 -
19
2022/2023 15 - 19
2023/2024 9 -
19
2024/2025 3 -
19
2025/2026 2 -
19
2026/2027 2 -
19
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |