Am 07. März 2018 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner Straße“ nach § 13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich bereits als Wohnbaufläche dargestellt, so dass die Änderungen den planungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Am 20. März 2019 wurde der Planentwurf anerkannt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.

 

Die Festsetzungen sind so ausgestaltet, dass eine im näheren Umfeld ortstypische Bebauung der Grundstücke möglich ist , die sich von der Größe und Gestalt her in das Siedlungsbild harmonisch einfügen. Die getroffenen Festsetzungen im WA 1 und WA 2 orientieren sich beispielsweise an den Festsetzungen der zuletzt geschaffenen Wohngebiete, um vorhandene Strukturen aufgrund aktueller Bedürfnisse weiterzuentwickeln. Die Festsetzungen im WA 3 ermöglichen eine Fortführung der im westlichen Bereich angrenzenden Baustrukturen der Mehrfamilienhausbebauung südlich der Beethovenstraße.

 

Das Beteiligungsverfahren nach dem BauGB ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.06.2019 zur Stellungnahme bis zum 09.08.2019 aufgefordert. Die Entwurfsplanung lag zusammen mit der Begründung in der Zeit vom 05.07.2019 bis einschließlich 09.08.2019 öffentlich aus.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit durch das beauftragte Planungsbüro Hahm, Osnabrück zur Abwägung vorbereitet. Sofern sich hieraus keine Änderungen oder die Überarbeitung des Planentwurfs ergeben, wird die Abwägung dem Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt am 16.09.2019 und dem Verwaltungsausschuss am 18.09.2019 zur Vorberatung und abschließend dem Rat am 28.09.2019 zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

Der Ortsrat Bohmte hat in diesem Verfahren ebenso die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Die Entwurfsunterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Bohmte sollte eine dem Beratungsverlauf entsprechende Stellungnahme abgeben und gleichzeitig aufzeigen, ob und welche Anregungen und/oder Bedenken zum Planentwurf der 7. Änderung des  Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner Straße“ bestehen oder nicht.


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt