Sitzung: 04.09.2019 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/164/2019
Am 07. März 2018 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner Straße“ nach § 13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich bereits als Wohnbaufläche dargestellt, so dass die Änderungen den planungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Am 20. März 2019 wurde der Planentwurf anerkannt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Die Festsetzungen sind so ausgestaltet, dass eine im näheren Umfeld ortstypische Bebauung der Grundstücke möglich ist , die sich von der Größe und Gestalt her in das Siedlungsbild harmonisch einfügen. Die getroffenen Festsetzungen im WA 1 und WA 2 orientieren sich beispielsweise an den Festsetzungen der zuletzt geschaffenen Wohngebiete, um vorhandene Strukturen aufgrund aktueller Bedürfnisse weiterzuentwickeln. Die Festsetzungen im WA 3 ermöglichen eine Fortführung der im westlichen Bereich angrenzenden Baustrukturen der Mehrfamilienhausbebauung südlich der Beethovenstraße.
Das Beteiligungsverfahren nach dem BauGB ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.06.2019 zur Stellungnahme bis zum 09.08.2019 aufgefordert. Die Entwurfsplanung lag zusammen mit der Begründung in der Zeit vom 05.07.2019 bis einschließlich 09.08.2019 öffentlich aus.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit durch das beauftragte Planungsbüro Hahm, Osnabrück zur Abwägung vorbereitet. Sofern sich hieraus keine Änderungen oder die Überarbeitung des Planentwurfs ergeben, wird die Abwägung dem Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt am 16.09.2019 und dem Verwaltungsausschuss am 18.09.2019 zur Vorberatung und abschließend dem Rat am 28.09.2019 zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorgelegt.
Der Ortsrat Bohmte hat in diesem Verfahren ebenso die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Die Entwurfsunterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Der Ortsrat Bohmte sollte eine dem Beratungsverlauf entsprechende Stellungnahme abgeben und gleichzeitig aufzeigen, ob und welche Anregungen und/oder Bedenken zum Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner Straße“ bestehen oder nicht.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |