Sitzung: 04.09.2019 Ortsrat Bohmte
Vorlage: IV/162/2019
Sachverhalt:
Aktuell
stehen in der Ortschaft Bohmte 212 Kindergartenplätze für 3 – 6-Jährige und 60
Krippenplätze für 0 – 2 Jährige zur Verfügung.
Die
Nachfrage zum 01.08.2019 konnte gedeckt werden.
Der
Landkreis Osnabrück erstellt jährlich eine Prognose für die
Kindergartenbedarfsplanung in den Kommunen. Die Prognosen beruhen auf
Schätzwerte in Bezug auf die Geburtenzahlen und die prozentuale Nachfrage pro
Altersgruppe.
Die
aktuellen Daten wurden von dort für die folgenden drei Jahre hochgerechnet. Die
Hochrechnung wurde in der Gemeinde bis zum Kindergartenjahr 2026/2027
fortgeführt.
Unter
der Annahme, dass die Geburtenzahlen auf dem hohen Niveau bleiben und sich die
prozentuale Nachfrage je Altersgruppe nicht ändert, ergibt sich für die Ortschaft
Bohmte folgender Überhang bzw. Fehlbedarf(-):
Kindergartenjahr Kindergartenplätze Krippenplätze
2020/2021 22 -
11
2021/2022 22 -
18
2022/2023 21 -
18
2023/2024 12 -
18
2024/2025 2 -
18
2025/2026 1 -
18
2026/2027
1 -
18
Eine
Krippengruppe besteht aus 15 Plätzen. Die Höchstgrenze an Kindern ist abhängig
von der Altersstruktur der Gruppe. Sofern 7 Kinder unter 2 Jahre sind, dürfen
maximal 12 Kinder aufgenommen werden.
Eine
Kindergartengruppe besteht aus 25 Plätzen. In Integrationsgruppen dürfen
maximal 18 Kinder aufgenommen werden.
Es
besteht die Möglichkeit, sogenannte altersübergreifende Gruppen einzurichten.
Krippenkinder können bis zu einer gewissen Anzahl in einer Kindergartengruppe
(3 – 6 Jahre) untergebracht werden. Ab
dem vierten Krippenkind in einer solchen Gruppe zählen diese doppelt, so dass
dafür zwei Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Desweiteren
ist diese Betreuungsform nur für Krippenkinder geeignet, die durchsetzungsfähig
und nicht mehr sehr jung sind.
In
diesem Kindergartenjahr wurden in Bohmte vier altersübergreifende Gruppen
eingerichtet.
Zum
kommenden Kindergartenjahr wird versucht werden, die fehlenden Krippenplätze
durch die freien Kindergartenplätzen zu kompensieren. Ab dem Kindergartenjahr
2021/2022 wird das sehr wahrscheinlich nicht mehr möglich sein, so dass über
weitere Kindergarten- bzw. Krippengruppen nachgedacht werden muss.
Eine
Erweiterung der bestehenden Einrichtungen ist nicht mehr möglich. Beide
Kindergärten haben mit insgesamt 7 Gruppen ihre Grenze erreicht.
In
den anderen Ortschaften stellt sich die Situation wie folgt dar:
Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Kindergartenjahr Kindergartenplätze Krippenplätze
2020/2021 - 14 - 2
2021/2022 - 7 - 10
2022/2023 - 12 - 10
2023/2024 - 14 - 10
2024/2025 - 24 - 10
2025/2026 - 25 - 10
2026/2027 - 25 - 10
Hunteburg
Kindergartenjahr Kindergartenplätze Krippenplätze
2020/2021 19 -
15
2021/2022 16 -
19
2022/2023 15 -
19
2023/2024 9 -
19
2024/2025 3 -
19
2025/2026 2 -
19
2026/2027 2 -
19
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |