Sitzung: 27.06.2019 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/122/2019
Sachverhalt:
Für eine Schülerin der Oberschule Bohmte mit dem Unterstützungsbedarf Hören ist die Anschaffung einer Klassenhöranlage, sog. Soundfieldanlage erforderlich. Es handelt sich hierbei um eine außerplanmäßige Investition.
Die Gemeinde Bohmte erhält für die Umsetzung der Inklusion an der Oberschule Landesmittel in Höhe von voraussichtlich ca. 9.000,00 €.
Es wurden für die Soundfieldanlage in Abstimmung mit der Schulleiterin drei Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot liegt bei 4.550,00 €. Die Auftragsvergabe kann als Geschäft der laufenden Verwaltung ohne Beschluss des Verwaltungsausschusses erfolgen.
Da die Anschaffung der Soundfieldanlage eine außerplanmäßige Investition darstellt, ist eine Verschiebung der Inklusionsmittel notwendig. Die Verschiebung bedarf ab einer Höhe von über 5.000,00 € der Zustimmung des Rates.
Die Grenze wird trotz geringerer Auftragssumme überschritten, da in diesem Jahr bereits eine Soundfieldanlage für die Erich-Kästner-Schule angeschafft wurde.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte stimmt der außerplanmäßigen Investition „Anschaffung einer Klassenhöranlage für die Oberschule Bohmte“ zu und beschließt, die Investition durch Minderaufwendungen beim Produkt 21310, Kostenstelle 225001, Sachkonto 4291100 zu decken.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 2019 enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch Produkt 21310, Kostenstelle 225001, SK 4291100 |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |