Sachverhalt:

Für eine Schülerin der Oberschule Bohmte mit dem Unterstützungsbedarf Hören ist die Anschaffung einer Klassenhöranlage, sog. Soundfieldanlage erforderlich. Es handelt sich hierbei um eine außerplanmäßige Investition.

 

Die Gemeinde Bohmte erhält für die Umsetzung der Inklusion an der Oberschule Landesmittel in Höhe von voraussichtlich ca. 9.000,00 €.

 

Es wurden für die Soundfieldanlage in Abstimmung mit der Schulleiterin drei Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot liegt bei 4.550,00 €. Die Auftragsvergabe kann als Geschäft der laufenden Verwaltung ohne Beschluss des Verwaltungsausschusses erfolgen.

 

Da die Anschaffung der Soundfieldanlage eine außerplanmäßige Investition darstellt, ist eine Verschiebung der Inklusionsmittel notwendig. Die Verschiebung bedarf ab einer Höhe von über 5.000,00 € der Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze wird trotz geringerer Auftragssumme überschritten, da in diesem Jahr bereits eine Soundfieldanlage für die Erich-Kästner-Schule angeschafft wurde.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte stimmt der außerplanmäßigen Investition „Anschaffung einer Klassenhöranlage für die Oberschule Bohmte“ zu und beschließt, die Investition durch Minderaufwendungen beim  Produkt 21310, Kostenstelle 225001, Sachkonto 4291100 zu decken.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 2019                 enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch Produkt 21310, Kostenstelle 225001, SK 4291100

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt