Sitzung: 27.06.2019 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/118/2019
Für die Ortsfeuerwehr Hunteburg ist ein neues Feuerwehrhaus erforderlich, da das jetzige Feuerwehrhaus und die dazugehörige Liegenschaft keine ausreichenden Möglichkeiten bieten, die Ortsfeuerwehr Hunteburg zukunftsfähig aufzustellen.
Es besteht die Möglichkeit, die Grundstücke Gemarkung Meyerhöfen, Flur 19, Flurstücke 93/5, groß 4.310 qm und 93/6, groß 400 qm, insgesamt 4.710 qm, nebst aufstehenden Gebäuden zu erwerben und für ein neues Feuerwehrhaus umzubauen.
Vorgesehen ist, die finanzielle Abwicklung des Grundstückserwerbs und der Baumaßnahme über die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) abzuwickeln. Hierzu ist der Abschluss eines Bau- und Finanzierungsvertrages erforderlich, der im Entwurf der Vorlage beigefügt ist.
Inhalt des Bau- und Finanzierungsvertrages sind folgende Kernpunkte:
- Beauftragung der KSG mit der Durchführung und Finanzierung zum Feuerwehrhaus Hunteburg.
- Kauf des Grundstücks durch die Gemeinde Bohmte, wobei die Finanzierung über die KSG erfolgt.
- Die KSG errichtet auf dem erworbenen Grundstück ein Feuerwehrhaus auf Grundlage der von der Gemeinde Bohmte noch zu beschließenden Bauplanung.
- Die Gemeinde Bohmte erstattet der KSG den entstehenden Schuldendienst (Zins- und Tilgung), der durch den Bau und die Finanzierung zum Feuerwehrhaus entsteht ab Fertigstellung der Baumaßnahme
- Das Objekt geht nach Ablauf der vertraglichen Regelung ohne weiteren Wertausgleich in das Eigentum der Gemeinde Bohmte über.
In der Finanzplanung für die Jahre 2020 – 2022 sind 1.500.000,00 € abgebildet. Darin enthalten sind der Kaufpreis für das Grundstück, der einschließlich Nebenkosten und Grunderwerbssteuer rd. 425.000,00 € beträgt, sowie die Baukosten für das Feuerwehrhaus.
Da es sich bei dem Bau- und Finanzierungsvertrag zwischen der Gemeinde Bohmte und der KSG um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft handelt, unterliegt der Vertrag der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte stimmt dem Abschluss des Bau- und Finanzierungsvertrages zwischen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) und der Gemeinde Bohmte zum Feuerwehrhaus Hunteburg in der vorliegenden Fassung zu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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1.500.000,00
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |