Sitzung: 17.06.2019 Ausschuss für Bauen und Planen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/116/2019
Der Eigentümer der Immobilie Bremer Straße 62 - 64 beabsichtigt seinen
Einzelhandelbetrieb zu vergrößern. Mit der beabsichtigten Erweiterung wird eine
Verkaufsfläche von über 1.200 qm erreicht, so dass es sich dann um einen
großflächigen Einzelhandelsbetrieb handelt. Um die Erweiterung baurechtlich zu
ermöglichen, ist die Umwandlung des bisher festgesetzten Mischgebiets in ein
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
Einzelhandel erforderlich.
Hierfür ist die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43
„Bremer Straße Mitte“ und die 23. Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.
Diese werden im Parallelverfahren durchgeführt.
Die durch die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 und
der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes entstehenden Kosten sind vom
Eigentümer zu tragen, da es sich um eine auf private Initiative veranlasste
Bauleitplanung handelt. Der Eigentümer hat sich bereit erklärt, die
entstehenden Kosten zu übernehmen.
Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Bremer
Straße Mitte“ und der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, die im
Parallelverfahren aufgestellt werden, umfasst die Flurstücke 145/2, 145/11 und
145/1 der Flur 16 in der Gemarkung Bohmte und ist in der beigefügten Karte
dargestellt. Die Ursprungspläne Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“, die 3. Änderung
hierzu und ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sind der Vorlage ebenfalls
beigefügt.
Sobald die Aufstellungsbeschlüsse vorliegen, werden entsprechende
Angebote eingeholt und ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Eigentümer
vorbereitet.
Anlagen:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt die Aufstellung
- der 23. Änderung des
Flächennutzungsplans und
- der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr.
43 „Bremer Straße Mitte“.
Die Bauleitpläne sind im Parallelverfahren aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge
und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem
Verwaltungsausschuss die Aufstellung
- der 23. Änderung des
Flächennutzungsplans und
- der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr.
43 „Bremer Straße Mitte“.
zu beschließen.
Die Bauleitpläne sind im Parallelverfahren aufzustellen.
Der Eigentümer der Immobilie Bremer Straße 62 - 64 beabsichtigt seinen
Einzelhandelbetrieb zu vergrößern. Mit der beabsichtigten Erweiterung wird eine
Verkaufsfläche von über 1.200 qm erreicht, so dass es sich dann um einen
großflächigen Einzelhandelsbetrieb handelt. Um die Erweiterung baurechtlich zu
ermöglichen, ist die Umwandlung des bisher festgesetzten Mischgebiets in ein
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
Einzelhandel erforderlich.
Hierfür ist die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43
„Bremer Straße Mitte“ und die 23. Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.
Diese werden im Parallelverfahren durchgeführt.
Die durch die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 und
der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes entstehenden Kosten sind vom
Eigentümer zu tragen, da es sich um eine auf private Initiative veranlasste
Bauleitplanung handelt. Der Eigentümer hat sich bereit erklärt, die
entstehenden Kosten zu übernehmen.
Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Bremer
Straße Mitte“ und der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, die im
Parallelverfahren aufgestellt werden, umfasst die Flurstücke 145/2, 145/11 und
145/1 der Flur 16 in der Gemarkung Bohmte und ist in der beigefügten Karte
dargestellt. Die Ursprungspläne Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“, die 3. Änderung
hierzu und ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sind der Vorlage ebenfalls
beigefügt.
Sobald die Aufstellungsbeschlüsse vorliegen, werden entsprechende
Angebote eingeholt und ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Eigentümer
vorbereitet.
Herr Dr. Solf fragt an, ob denn die Einstellplätze dann noch ausreichend
vorhanden sind. Herr Dunkhorst weist darauf hin, dass eine Prüfung und
Festsetzung im Rahmen eines nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens noch
durchzuführenden Baugenehmigungsverfahrens erfolgt, da dann auf die
tatsächliche Baumaßnahme abzustellen ist.
Herr Rosemann begrüßt, dass die Entwicklung eines ortsansässigen
Gewerbebetriebes hierdurch ermöglicht wird.