Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Eigentümer der Immobilie Bremer Straße 62 - 64 beabsichtigt seinen Einzelhandelbetrieb zu vergrößern. Mit der beabsichtigten Erweiterung wird eine Verkaufsfläche von über 1.200 qm erreicht, so dass es sich dann um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb handelt. Um die Erweiterung baurechtlich zu ermöglichen, ist die Umwandlung des bisher festgesetzten Mischgebiets in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung  Einzelhandel erforderlich.

 

Hierfür ist die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“ und die 23. Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Diese werden im Parallelverfahren durchgeführt.

 

Die durch die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 und der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes entstehenden Kosten sind vom Eigentümer zu tragen, da es sich um eine auf private Initiative veranlasste Bauleitplanung handelt. Der Eigentümer hat sich bereit erklärt, die entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“ und der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren aufgestellt werden, umfasst die Flurstücke 145/2, 145/11 und 145/1 der Flur 16 in der Gemarkung Bohmte und ist in der beigefügten Karte dargestellt. Die Ursprungspläne Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“, die 3. Änderung hierzu und ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sind der Vorlage ebenfalls beigefügt.

 

Sobald die Aufstellungsbeschlüsse vorliegen, werden entsprechende Angebote eingeholt und ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Eigentümer vorbereitet.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt die Aufstellung

 

  • der 23. Änderung des Flächennutzungsplans und
  • der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“.

 

Die Bauleitpläne sind im Parallelverfahren aufzustellen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Aufstellung

 

  • der 23. Änderung des Flächennutzungsplans und
  • der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“.

 

zu beschließen.

 

Die Bauleitpläne sind im Parallelverfahren aufzustellen.

 


Der Eigentümer der Immobilie Bremer Straße 62 - 64 beabsichtigt seinen Einzelhandelbetrieb zu vergrößern. Mit der beabsichtigten Erweiterung wird eine Verkaufsfläche von über 1.200 qm erreicht, so dass es sich dann um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb handelt. Um die Erweiterung baurechtlich zu ermöglichen, ist die Umwandlung des bisher festgesetzten Mischgebiets in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung  Einzelhandel erforderlich.

 

Hierfür ist die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“ und die 23. Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Diese werden im Parallelverfahren durchgeführt.

 

Die durch die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 und der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes entstehenden Kosten sind vom Eigentümer zu tragen, da es sich um eine auf private Initiative veranlasste Bauleitplanung handelt. Der Eigentümer hat sich bereit erklärt, die entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“ und der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren aufgestellt werden, umfasst die Flurstücke 145/2, 145/11 und 145/1 der Flur 16 in der Gemarkung Bohmte und ist in der beigefügten Karte dargestellt. Die Ursprungspläne Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“, die 3. Änderung hierzu und ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sind der Vorlage ebenfalls beigefügt.

 

Sobald die Aufstellungsbeschlüsse vorliegen, werden entsprechende Angebote eingeholt und ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Eigentümer vorbereitet.

 

Herr Dr. Solf fragt an, ob denn die Einstellplätze dann noch ausreichend vorhanden sind. Herr Dunkhorst weist darauf hin, dass eine Prüfung und Festsetzung im Rahmen eines nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens noch durchzuführenden Baugenehmigungsverfahrens erfolgt, da dann auf die tatsächliche Baumaßnahme abzustellen ist.

 

Herr Rosemann begrüßt, dass die Entwicklung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes hierdurch ermöglicht wird.