Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bohmte hat erstmalig zum Haushaltsjahr 2011 einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) aufgestellt. Neben dem kommunalen Einzelabschluss hat die Gemeinde gem. Art. 6 Abs. 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (Neuordnungsgesetz) einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen, erstmalig verpflichtend für das Haushaltsjahr 2012.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat die Gesamtabschlüsse 2012 und 2013 der Gemeinde Bohmte geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind im Schlussbericht festgehalten, über den ein Abschlussgespräch am 18.02.2019 stattgefunden hat.

 

Die Gesamtabschlüsse 2012 und 2013, sowie der Prüfungsbericht stehen in ihrer Gesamtheit allen Ratsmitgliedern im Sitzungsprogramm digital zur Verfügung.

 

Der Prüfungsbericht endet mit folgender Schlussfeststellung:

 

„Die Gesamtabschlüsse der Gemeinde Bohmte für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 bestehend aus den Gesamtbilanzen, den konsolidierten Ergebnisrechnungen, den Kapitalflussrechnungen und den konsolidierten Anlagen nach § 128 II Nrn. 2 bis 4 NKomVG wurden nach § 156 II NKomVG unter Einbeziehung der Konsolidierungsberichte geprüft.

 

Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

 

Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die Gesamtabschlüsse 2012 und 2013 den gesetzlichen Vorschriften und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Bohmte und ihrer verselbstständigten Aufgabenträger. Die Konsolidierungsberichte stehen in Einklang mit den Gesamtabschlüssen und vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Gesamtlage der Gemeinde Bohmte.“

 

Entsprechend der geprüften Gesamtabschlüsse schließen das Haushaltsjahr 2012 mit einem Gesamtjahresfehlbetrag von -698.481,26 € und das Haushaltsjahr 2013 mit einem Gesamtjahresüberschuss von 2.398.270,76 € ab.

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den konsolidierten Gesamtabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters.

 


Anlagen:

  • Konsolidierter Gesamtabschluss 2012
  • Konsolidierter Gesamtabschluss 2013
  • Schlussbericht RPA über die Prüfung der  konsolidierten Gesamtabschlüsse 2012 und 2013 der Gemeinde Bohmte

 


Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

  1. Die Gesamtabschlüsse 2012 und 2013 werden in der vorliegenden, geprüften Fassungen beschlossen. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück wird zur Kenntnis genommen. Dem Bürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.

 

  1. Der Gesamtjahresfehlbetrag für das Jahr 2012 in Höhe von -698.481,26 € und der Gesamtjahresüberschuss für das Jahr 2013 in Höhe von 2.398.270,76 € werden im Bilanzgewinn/-verlust vollständig vorgetragen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt